
"Verschleierte Einkünfte": Erneute Anklage gegen Karl-Heinz Grasser
Erneut sieht sich Karl-Heinz Grasser mit einer Anklage konfrontiert. Der ehemalige Finanzminister soll seine Einkünfte durch die Meinl-Bank verschleiert haben. Es geht um 4,4 Millionen Euro.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eine Anklage wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung bei Vertriebsprovisionen der Meinl Power Management eingebracht. Der Vorwurf in dem Finanzstrafverfahren lautet, dass Grasser die Provisionen in seiner Einkommenssteuererklärung nicht angegeben habe, wodurch die Steuer zu gering festgesetzt wurde. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, Grasser kann sie beeinspruchen.
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
Die laut Anklage verursachte Abgabenverkürzung beläuft sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Doppelten vor, also bis zu 4,4 Millionen Euro. Neben der Geldstrafe kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden. Neben Grasser ist sein Steuerberater beschuldigt, dem die Schaffung einer Verschleierungskonstruktion zur Last gelegt werde.
Die Einbringung der Anklageschrift erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz und nach Befassung des Beirats für den ministeriellen Weisungsbereich (“Weisungsrat”), der gegen das Vorhaben der WKStA keinen Einwand erhob, heißt es weiter in der Mitteilung.
(APA/red)
Kommentare
Alt ist er geworden der Grasser.
Ob dem Kurz das auch droht?
Wie dem auch sei: Rendi-Wagner sollte für ihre Verfehlungen und schlechte Oppositionspolitik auch zurücktreten.
#rendirücktrittsbegehren daher.
Warum? Eine starke SPÖ hätte jetzt längst 30% in Umfragen, nicht 27% ex aequo mit der ÖVP!
Die ÖVP dachte einst man könnte Grasser zum Parteichef nach Schüssel machen. Zum Glück(für die Glaubwürdigkeit in der Politik) scheiterte dies. Das Veto kam von Andreas Khol.
Offenbar muss es dazu bereits ein Verfahren gegeben haben, da sich normaler Weise erst daraus eine Anklage ergibt. Das sagt sagt jedoch nicht lange nicht aus, ob diese Anklage vor Gericht halten wird und ob es nicht doch zu einem Freispruch kommen könnte.
Da wird es nach dem offiziellen Ende der “Pandemie” im Jahre 2025 sehr viele Anklagen geben.
Erst wenn grasser vor gram und Verzweiflung gestorben ist wird die WKSta draufkommen, dass jede Anklage fallengelassen wird und seine 8 Jahre Anklage ein bedauerlicher irrtum war. Das so ein langes Verfahren erlaubt ist, ist ein Skandal.
Ich glaube, es sind schon weit mehr als 10 Jahre. Ja es ist menschrechtswidrig und es scheint so zu sein, dass man sich vor dem Ende fürchtet, dann vor Gericht gestellt zu werden, wegen dieser menschenrechtswidrigen Vorgangsweise. Die Republik wird das Unsummen an Schadensersatz kosten.
Wer ein Verfahren verschleppt, darf sich wohl nicht beschweren, dass das Verfahren verschleppt wurde.
Bei manchen Rechten fragt man sich schon, ob sie noch einen funktionierenden moralischen Kompass haben.
Lange Verfahrensdauer……………. warum denn nicht ??
Anlegerschaden von 1,69 Milliarden Euro.
Den Beschuldigten werden Täuschungshandlungen vorgeworfen.
Mit dem Schaden gemeint ist der Kurs- bzw. Wertverlust, den zumindest rund 100.000 MEL-Anleger nach Platzen des Skandals Ende Juli 2007 erlitten. Ermittler: “Gesamter Markt getäuscht” . Der Börsenkurs war zu hoch. Die Ermittler des LKNÖ haben 1 Unterlagen angeführt und 6.000 Gigabyte Daten durchforstet, das entspricht etwa 3,3 Mill. Büchern. Und Herr Grasser verdient dabei mutnaßlich Mill. prov. steuerfrei über Stiftung ?
Wenn Sie was wissen, dann helfen sie denen. Das zieht sich schon seit mehr als zehn Jahren dahin. Meinem Verständnis nach wäre da aber der Hauptverantwortliche der Meinl selbst und nicht der Grasser. Dass der vor Gericht stehen würde, habe ich jedenfalls nicht mitbekommen.
Können die den Grasser nicht endlich einmal in Ruhe lassen?
Wie lange braucht die seltsame Richterin mit dem Gatten, der einen Hass auf Grasser hat, noch zur Ausfertigung des Urteils? Es ist schon ein Jahr. Sind die alle wahnsinnig?
Für den Urteilsspruch müsste sie ja schon die Begründung und die Grundlagen dafür fertig durchgearbeitet haben. Oder war das einfach nur ein Schuldspruch und sie wird sich dann überlegen, wie sie das argumentiert?
Das ist absolut menschenrechtswidrig, was mit dem aufgeführt wird.
Wollen wir wetten, das die ganze Causa wieder wie ein Ballon platzt?
Die WKStA ist bereits bekannt dafür, linke “Verdächtige” zu beschützen und rechte “Verdächtige” ohne jegliche schlafende Beweise jahrelang zu verfolgen.
Fakt ist, daß es von 40.000 Strafverfahren, 39.000 Unschuldige traf….
So sieht sie aus, die Fratze der “grünen Weisungsgebundenheit”….