Während der Corona-Pandemie hat das Bildungsministerium mit dem Ziel, die Schulen offen zu halten und Homeschooling zu verhindern, unter anderem auf regelmäßige Antigen- beziehungsweise PCR-Tests gesetzt. Diese Maßnahmen wurden auch “weitgehend evidenzbasiert” mit Evaluierungen, laufendem Monitoring und Studien begleitet. Bei der Umsetzung hat es allerdings teilweise gehapert, heißt es in einem Bericht des Rechnungshofs. Kritik gibt es etwa an verschwundenen Tests und Vergabeverfahren.

In den Jahren 2020 und 2021 erhielt das Bildungsministerium insgesamt 302,66 Millionen Euro aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, der Großteil der Mittel floss in Gesundheitsvorsorgemaßnahmen. Dazu kamen 19,38 Millionen Euro aus dem laufenden Budget des Ressorts, mit denen etwa Öffentlichkeitsarbeit, bessere IT-Ausstattung in der Zentralstelle sowie Projekte der Schulpsychologie finanziert wurden.

Geldbuße von 850.000 Euro

Während das Ministerium hier die haushaltsrechtlichen “im Wesentlichen” eingehalten habe, waren Vergabeverfahren der Beschaffungen laut dem Rechnungshof “mangelhaft”. Bis Ende 2021 wurden Sonderverfahren in Form von Notbeschaffungen durchgeführt. So wich das Bildungsressort bei der Vergaben zu den PCR-Tests beim ersten Abruf – und zwar ohne Einbindung der ressortinternen Abteilung für Vergabe – von der Rahmenvereinbarung ab. Das war, wie das Bundesverwaltungsgericht später feststellte, vergaberechtswidrig und hatte Geldbußen von 850.000 Euro zufolge.

Schulverordnung bis zu 16-mal abgeändert

Bei den Tests monierte der RH außerdem, dass das Ministerium den Überblick verloren habe. So wurden 2021 264,07 Millionen Euro für das Testen an den Schulen ausgegeben, es gab aber kein funktionierendes Monitoring über den Verbrauch von Antigen-Tests beziehungsweise über die vorhandenen Bestände. Nach langwieriger Nachrecherche bezifferte das Ministerium die Zahl der Tests mit 97,52 Millionen, allerdings war nur bei 62,29 Millionen der konkrete Verbleib erklärbar.

Kritik übte der Rechnungshof auch an den rasch und häufig wechselnden Regelungen für den Schulbetrieb ab dem ersten Lockdown. “So wurde die COVID-19-Schulverordnung 2020/21 insgesamt 16-mal geändert, jene für das darauf folgende Schuljahr immerhin noch 14-mal – eine hohe Belastung für Schulbehörden wie Schulen”, betonte der Rechnungshof.