Der Missbrauchsfall sorgte 2018 für großes Aufsehen in Landau in der Pfalz (D). Der damals 26 Jahre alte Afghane, verheiratet, zwei Kinder, fiel über die Nachbarskinder her. Seine Rechtfertigung vor Gericht: Der Stress mit dem Deutschkurs, seine ungewisse Zukunft, die dritte Schwangerschaft der Ehefrau. Das Urteil: drei Jahre und sechs Monate Gefängnis.

Nach drei Jahren wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen, in seine Heimat abgeschoben. Doch er kam illegal zurück. Nach seinem Aufgriff musste der Afghane seine offene Reststrafe verbüßen. Am kommenden Montag wird er entlassen, er ist wieder ein freier Mann.

Das Unglaubliche: Abgeschoben werden kann der mittlerweile 31 Jahre alte Migrant nicht mehr, berichtet das Nachrichtenamagzin Focus. Seit der Machtübernahme durch die Taliban hat das deutsche Innenministerium alle Abschiebungen nach Afghanistan untersagt. Zu gefährlich – auch für abgeurteilte Kinderschänder.

Das Einzige, was der Familienvater künftig zu beachten hat, sind gerichtliche Führungsauflagen. Er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden, ansonsten darf er weiterhin auf Baustellen arbeiten.

Wie sagte doch die Mutter der kleinen Kinder nach dem Urteil vor Gericht: “Steuersünder werden bei uns schwerer bestraft als Kinderschänder.”

Sollten afghanische Straftäter trotz des Regimes in Kabul in ihre Heimat abgeschoben werden?