Verzögerungstaktik am Scheitern: Teichtmeister droht sogar höhere Strafe
Seit drei Monaten ist der Prozess wegen Besitzes von 58.000 Kinderpornografie-Dateien gegen TV-Kommissar Florian Teichtmeister (43) überfällig – weil der Strafrichter weitere Ermittlungen anordnete und die Zuständigkeit des Gerichts prüft. Falls die Causa jetzt ausgeweitet wird, droht Teichtmeister eine höhere Strafe.
Was macht jetzt der bekannte Richter Stefan Apostol? Die spannendste juristische Frage der vergangenen drei Monate kann so zusammengefasst werden: Stefan Apostol ist der Richter am Straflandesgericht, dem der Strafantrag in der Causa Florian Teichtmeister zugeteilt wurde. Er wollte am 8. Februar gegen den berühmten Burgschauspieler und TV-Star (“Die Toten von Salzburg”) verhandeln, doch daraus wurde nichts. Kurzfristig ließ der Angeklagte den Termin platzen, meldete sich krank.
Das kommt gelegentlich vor. Doch was in der Folge geschah, ist dann doch eher ungewöhnlich. Obwohl längst zugelassen und terminiert, drängten sich bei Richter Apostol weitere Fragen auf. Von Amts wegen ließ er die Kripo zusätzliche Ermittlungen in der Causa Teichtmeister führen. Warum?
“Sie sind für die Klärung der Zuständigkeit und die rechtliche Einordnung unerlässlich”, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn, die Vize-Präsidentin des Straflandesgerichts zur Erklärung. Weitere Details seien im “Zwischenverfahren” nicht möglich.
Teichtmeister von Justiz bislang mit Samthandschuhen angefasst
Abgesehen davon, dass es im vorliegenden Fall kein “Zwischenverfahren” gibt und der Begriff ein kleiner Kunstgriff ist, lässt Salzborns Aussage viel Platz für Gedankenspiele. Was hat diese “Klärung der Zuständigkeit” zu bedeuten, ist die Causa Teichtmeister gar keine für das Straflandesgericht und könnte schonender gelöst werden?
Immerhin wurde der einst gefeierte Burgschauspieler bislang mit Samthandschuhen angefasst. Der Anfangsverdacht gegen ihn wegen angeblich mehrfacher häuslicher Gewalt gegen seine Lebensgefährtin löste sich auf, die Ermittlungen wurden geräuschlos eingestellt. Ähnlich umsichtig verfuhr die Justiz im Drogenverfahren gegen den kokainsüchtigen Mimen. Obwohl bei ihm mehr als 100 Gramm Koks sichergestellt worden waren, wurde von einer Sanktionierung nach dem Grundsatz “Therapie statt Strafe” abgesehen.
Erstaunlich: Der Gesetzgeber sieht dies nicht vor. Die Bestrafung von illegalem Drogenbesitz kann nur entfallen, wenn eine “Grenzmenge” nicht überschritten wurde, die als Eigenbedarf gewertet werden kann. Die liegt bei 15 Gramm (reinem) Kokain – und nicht beim sieben- oder achtfachen wie im Fall Teichtmeister.
Gehört der Fall Teichtmeister eigentlich vor ein Schöffengericht?
Vielleicht geht die Prüfung der Zuständigkeit des Gerichts diesmal auch in die andere Richtung. Aus dem Besitz kinderpornografischer Darstellungen können sich auch ganz schnell Tatbestände ergeben, die ein größeres Aufgebot vor Gericht erfordern.
Wenn der Tatverdächtige nicht nur Kinderpornos besessen, sondern weitergereicht oder sogar selbst angefertigt hat, wie vielleicht Collagen, die Teichtmeister gebastelt haben soll. Wenn er nicht allein im stillen Kämmerlein gehandelt, sondern sich mit Gleichgesinnten dazu verabredet hat, was schnell mal als kriminelle Vereinigung ausgelegt werden könnte. Es gibt etliche Möglichkeiten, um vom Einzelrichter zum Schöffengericht “befördert” zu werden. Entsprechend könnte sich das Strafmaß gegen den Angeklagten erhöhen.
Noch laufen die Nachermittlungen, bis zum Wochenende lagen sie nicht vor. Der Richter hat bereits Druck gemacht, die Hauptverhandlung soll möglichst zeitnah über die Bühne gehen.
Stefan Apostol muss es richten.
Kommentare
Hat Justitia zwei linke Augen?
Damit solche Leute wie der Techtmeister nicht mit einer Bagatelle davonkommen: Volksbegehren “KINDERPORNOGRAPHIE: Strafen anheben! ” jetzt unterschreiben und bitte weitersagen!
Hier der Link dazu:
https://www.bmi.gv.at/411/files/registrierte_Volksbegehren/Text_Kinderpornographie_Strafen_anheben.pdf
Hat Herr Teichtmeister schon unterschrieben?
Verdächtig ruhig die sonst immer gern lauthals geifernden “Aufdeckermedien” (Herr K***k, wo bleiben Ihre “Recherchen”?)
Ajo, hier gehts ja um einen guten Linken, da heißt es zuerst noch alle Spuren zu den anderen aus der linken Schickeria zu beseitigen…
machts euch keine Sorgen und keine Illusionen…..DA KOMMT NIX dabei raus..
Teichtmeister bekommt Bewährung, Geldstrafe und THERAPIE.
Die Menge des Kokains ist schon beachtlich. Allein für diesen Delikt wäre eine eigene Verhandlung nötig. Und die könnte man sofort anberaumt. Also für mich sieht es wie absichtliche Verschleppung aus und da ist wohl der Richter gefragt.
Ohne zu geifern, jeder hat ein Recht Auf einen fairen, zeitnahen Prozess. Das mit dem Argument der ohnehin zerstörten Zukunft und Reputation verharmlosen zu wollen ist jedoch niedertraechtig. Da gibt es andere Beispiele, die das über mehr als 1 Jahrzehnt über sich ergehen lassen mussten und der letzte Richterspruch immer noch nicht erfolgt ist.
Manchen wird diese hysterische Kampagne gegen Teichtmeister wohl nie zu blöd. “Collagen” hat er also angefertigt… Fällt das nicht eher in den Bereich der Kunstfreiheit? LOL. Ihr seids nicht wirklich wegen den Bildern böse auf ihn, denn die hat er nur im Internet eingesammelt, die gabs dort vorher schon ohne sein Zutun. Ihr hasst ihn eigentlich wegen seiner sexuellen Orientierung. So wie euresgleichen früher Homosexelle gehasst haben (und es teilweise auch heute noch tun, allerdings verklausulierter). Dass Teichtmeister nach heutigem Wissensstand nie ein Kind angefasst hat, ist euch wurscht. Ihr stellt euch das einfach in euren Oberstübchen vor, um euren Hass auf ihn rechtfertigen zu können. Schämt euch.
Und wie kommen solche Bilder ins Netz ?
Und für wen werden die gemacht ?
Und wessen Kinder werden dafür missbraucht ?
Ihre nicht, oder etwa doch ?
Das ist weder “Kunstfreiheit”, noch ist es eine einfache “sexuelle Orientierung” die niemandem schadet, wenn sie freiwillig von Erwachsenen ausgeübt wird. Oder glauben Sie, dass Kinderschützende Gesetze überflüssig sind ? Das ist keine Orientierung, das ist krank, falsch und sehr böse !
Gesellschaften und Eltern müssen ihre Kinder schützen und dazu gehört es, dass solche Menschen weggesperrt und therapiert oder wenn das nicht geht, auf eine andere Weise von ihrer “Orientierung” befreit werden.
Mir ist es völlig egal was erwachsene Menschen sexuell miteinander treiben, aber sie treiben es auf gar keinen Fall mit dem “Hilfsmittel” Kind, egal in welcher Form – niemals !
Wie würden jetzt Bronner und Qualtinger dichten? “Die Grünin wird’s schon richten…”
Die moralisch Überlegenen!
Kein Kommentar, sonst sitz ich früher im Häfn wie er am Ende ! Trauriger Mummenschanz !
Da wern im Häfen schon a poar woartn, um ihn sich “um de Saffn buckn” z’lossn…
An den Herrn Lehrer: An seinem Zustand sind aber nicht die Opfer schuld und er hätte sich schon lange therapieren lassen können. Also was soll das Gejammere? Der Zustand der missbrauchten Kinder und deren Eltern sind scheinbar der Justiz auch egal und die tun anscheinend niemandem leid.
Vermutlich wird die bedingte Strafe von drei auf vier Monate erhöht. Das wird dem sicher das Fürchten lehren. Ein Pädophieler geht monatelang spazieren und die Justiz lacht uns alle aus, so ist die Situation. Die Meinung der meisten Menschen kann man hier leider nicht wiedergeben, aber sie ist absolut am Limit, das kann ich hier jedem anvertrauen.
Das ich nicht lache………………….
Die Angst der MitwisserInnen und MittäterInnen im Geiste wird wohl schon grenzenlos sein. Panik in der geneigten Blase. An der genialen “Lösung Teichtmeister” wird zweifelsohne fieberhaft gearbeitet. Wir sind ja kreativ. Ich würde daher schon heute die allfällige Videoüberwachung seiner zukünftigen Haftumgebung akribisch genau überprüfen. Natürlich nur um blöde Zufälle auszuschließen.
Bitte diesen Herrn der gerechten Strafe zuführen. Übermengen an Kokain und “ein paar Bildle die er anschaut”. Für diese “paar Bilder” wurden Kinder missbraucht!!!!!!
Mitschuld an der Schändigung und am Missbrauch von Kindern!!!
Nun, offensichtlich ist Justitia in Österreich sehr oft auf dem linken Auge blind !!
Lehnen wir uns zurück und schauen wir mal wie unsere Gerichtsbarkeit handelt, im Sinne von Recht und Gerechtigkeit, oder vor Gericht sind nicht alle gleich. Es wird spannend. Leider liegt die Justiz in der Hand einer Frau, welche selber bei ihrer Dissertation nicht ganz sauber gearbeitet haben soll! Das Plagiatsverfahren wurde von der Universität Wien eingestellt! Selberdenken macht schlau.
Da sieht man wie Korrupt die Staatsanwaltschaft und der Richter sind, jeder andere wäre wegen dem Besitz dieser Menge Koks sofort verhaftet worden, aber Nein kann man ja nicht sonst würde er vielleicht andere Prominente verraten. Österreich du Korruptions Kaiser.
Unfassbar, 100g Koks sind min. 6 Jahre! Untersuchungshaft oder Kronzeugenregelung. Wer davon ausgeht, dass er nur ein “Bildergucker” war/ist, unterliegt einer selbst gewählten Täuschung.
Die Verzögerung kann aus meiner Sicht nur bedeuten, dass ” hochrangige Personen” aus Politik und Kunst involviert sind. Daher die zögerliche Behandlung. Denn Vertuschung und Wiederholungsgefahr besteht in jeden Fall. U-Haft sofort!
Macht einen etwas verklemmten Eindruck….beunruhigend…
……………….nicht ganz ungefährlich.
Auch nicht schlecht : am liebsten hätte man erstmal ein Urteil, dann ließe sich die Zuständigkeit viel besser erkennen.
Uns “Muddi” sagt auch immer, man muss die Dinge vom Ende her denken.
Wegsperren auf Lebzeiten, alle die mit solchen perversen Tätigkeiten zu tun haben.
Da stellt sich die Frage : Einzelhaft oder Sippenhaft ?
Als Prigoschin seine Knast-Kriegs-Anwerber-Tour beendet hatte, entschied er sich bei der Gruppenbildung für : Vergewaltiger und Schwule zusammen !
Das dürfte ihm in der Damenwelt einige Pluspunkte beschert haben.
Mal mit einem netten Call Girl versuchen…🤔 oder etwas Sport….😀
Was, wenn er dann wieder nicht erscheinen kann, weil er einen Schnupfen hat? Wie oft kann man eine Verhandlung verzögern?
Irgendwann wird in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt – vorausgesetzt man lässt es nicht verjähren.
Daran kann man ganz genau erkennen wie wir von den Grünen mit aktiver Hilfe der Schwarzen vorgeführt werden, in 1 1/2 Jahren ist Schluss mit der Verbrecherregierung und anschließend auch mit dem höchsten Landesverräter …..
Gehört ihm eh!!!
Ja der TEICHTMEISTER tief gefallen. Unsere Kuscheljustiz wird schon zu einem salomonischem Urteil finden. Wenn dieses Verbrechen einem Normalverbraucher angelastet worden wäre, er befände sich schon längst hinter Schloss und Riegel. Sollte er zu einer Haftstrafe verurteilt werden, wünsche ich ihm alles Gute.
@HR Lehrer: Dieser Herr Teichtmeister ist ein mündiger Mensch, seine Veranlagung wird er kennen. Dieser Herr weiß ganz genau, dass seine Sauereien auf Basis von “missbrauchten Kindern” beruhen!!!
Blöd ist er nicht, nur anders veranlagt!!!!!!!
Und deshalb forder nicht nur ich, sondern auch viele andere Menschen eine harte Strafe für solche Grausamkeiten an Kindern!!!
Der Hr. Teichtmeister ist im Grunde genommen ein armes Schwein. Seiner Veranlagung offenbar hilflos ausgeliefert, hat er alles verloren, was man nur verlieren kann. Sein Renommée, seinen Job, seine Karriere, und jeder teilalphabetisierte Sozialbau-Dodel, der freitags besoffen seine Frau verprügelt, darf in öffentlichen Foren auf ihm herumtrampeln. Er ist ein Looser, wie man ihn sich nur vorstellen kann, hat sich längst schamhaft im Nirgendwo verkrochen. Lasst ihn in Ruhe. Er wird sein gerechtes Urteil kriegen. Und hoffentlich ohne Schaum vor dem richterlichen Mund.
Also meine Empathie konzentriert sicher auf die armen Kinder, die durch solche Monster mit ihrer perversen Veranlagung für immer Schaden erleiden und nicht auf den Angeklagten. Der Herr T hat für sich selbst entschieden einen kriminellen Weg zu gehen, die Kinder nicht. Was immer er verloren hat es ist NICHTS im Vergleich zu den Kinderopfern!
Herr Lehrer, sie sollten ihre Weltanschauung definitiv ändern, Drogenmissbrauch, Kinderpornographie, man ist schon selber schuld für sein handeln und tun! Was glaubens passiert mit einem “Normalbürger” wenns 100 g finden… Geschweige den Kinderpornos
Herr Lehrer.
Würden sie auch so empathisch mit Herrn T. sein wenn es Opfer aus der eigenen Familie oder dem engeren Freubdeskreis wären???? zB. Eines ihrer Kinder wäre ein Opfer von so einen Verbrecher!? Also ich finde, dass man solche perversen Unmenschen die Kindern so etwas antun für immer wegsperren muß.
Sperrt ihn endlich ein!
In der Häfen Hierarchie stehen solche Täter an unterster Stelle als Zusatzstrafe ….
Die Bestrafung von illegalem Drogenbesitz kann nur entfallen, wenn eine “Grenzmenge” nicht überschritten wurde, die als Eigenbedarf gewertet werden kann. Die liegt bei 15 Gramm (reinem) Kokain – und nicht beim sieben- oder achtfachen wie im Fall Teichtmeister.
Das hört sich für mich klar nach Amtsmissbrauch durch Unterlassung durch das Gericht an. Also – wer müsste da jetzt tätig werden? Oder dürfen die Gesetze nach Gutdünken und Parteizugehörigkeit auslegen?
Wir sollten uns zusammenschließen und uns einen konservativen RA suchen und, auch in anderen Fällen, jur. tätig werden. Wer ging bei T ein u aus, war oft zu Gast?, wo sind die sonst immer alles aufdeckenden Journalisten?
sein anwalt, rami, ist der anwalt von nehammer. das greift die journaille nicht gern an.
Verbrecher haben es in Österreich sehr
Gut….wie man schon an unserer Regierung sieht…..