
VfGH: Teilnehmer-Beschränkungen bei Begräbnissen war nicht verhältnismäßig
Vielen Menschen konnten in der Pandemie nicht Abschied nehmen. Das Limit von 50 Teilnehmern bei Begräbnissen raubte vielen Bürgern die Möglichkeit, Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen. Der Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden, dass das „unverhältnismäßig“ war. Zu spät.
Man hätte mit der Maßnahme zwar „legitime Ziele“ verfolgt, jedoch sei die letzte Verabschiedung von nahestehenden Verstorbenen weder wiederhol- noch substituierbar, das sei daher ein besonders schwerer Eingriff in das Recht auf Privatleben, so der VfGH in seinem Entscheid.
Andere Maßnahmen waren in Ordnung
Dass sich das Verfassungsgericht überhaupt damit beschäftigte, ist einer Oberösterreicherin zu verdanken. Diese konnte nicht am Begräbnis ihrer Tante teilnehmen.
Für gesetzeskonform befand der VfGH unter anderem die Testpflicht für die Ausreise aus Tirol und das Betretungsverbot von Kundenbereichen in Betriebsstätten etwa zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen.
Kommentare
Ja, großartig. Vielleicht sollte man einige Leute wieder ausgraben und ein neues Begräbnis veranstalten.
Sehr wichtig ist es jedenfalls, wenn der VfGH sich immer erst dann mit einer Verordnung beschäftigt resp. zu einem Urteil kommt, wenn die eh schon lange vorbei ist.
Die Regierung kann also machen was sie will. Wenn das ein paar Wochen später als gesetzwidrig beurteilt wird, dann ist das völlig egal, weil es ja keinerlei Konsequenzen gibt.
Dass sich diese Richter nicht schämen für diese Verhöhung des Volkes, ist traurig.
Schließlich sollte der VfGH als letzte Instanz für Normalität und Rechtsstaat korrigierend eingreifen, wenn etwas falsch läuft.
@ fewe:
hätte ich besser nicht schreiben können. 100 % Zustimmung.