Aktuell läuft durch Wien ein entflohener Häftling (28), der als psychisch abnorm gilt und eigentlich in der Josefstadt seine Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und eines Verbrechens nach dem Verbotsgesetz verbüßen sollte.

Kürzlich lief durch Niederösterreich ein Tschetschene (31), der als Terror-Islamist gilt und zuletzt wegen eines bewaffneten Überfalls auf einen Geldtransporter in Wels (OÖ) zehn Jahre Gefängnis in Krems-Stein ausgefasst hatte.

Beide haben einiges gemein: Sie sind Hochrisiko-Häftlinge, die während eines Arztbesuches stiften gingen und offensichtlich von den begleitenden Justizwache-Beamten nicht ordnungsgemäß gesichert wurden. Jedenfalls gelang ihnen die Flucht, obwohl sie angeblich Handfesseln trugen. Zu der Pannen-Serie haben außerdem eine Insassin des Frauengefängnisses Schwarzau beigetragen, die nach einem unbewachten Ausgang nicht in die Justizanstalt zurückkehrte und ein Afghane (16), der seine erfolglosen Bewacher nach seinem Abgang mit Fotos seiner geknackten Handschellen im Internet auch noch verhöhnte.

Erinnerung an "umfangreiches Sortiment an Fesselwerkzeugen"

Die Polizei hat die Suppe auszulöffeln, die ihnen die Kollegen der Justizwache jüngst regelmäßig einbrockt. Mit voller Mannschaftsstärke, mit Hunden, Drohnen und Hubschrauberbesatzungen muss sie ausrücken, um die flüchtigen Häftlinge wieder hinter Schloss und Riegel zu bringen. Sie macht das mit Erfolg – aber ohne großes Verständnis für den laschen Umgang mit hochgefährlichen Verbrechern. Vermutlich fragen sich erfahrene Polizisten, warum es Fußfesseln für Strafgefangene gibt, warum es einen Bauchgurt gibt, um daran Handfesseln zu befestigen? Alles einfache Maßnahmen, um eine Flucht erheblich zu erschweren.

Die bohrenden Fragen der Polizei müssen dann der jüngsten Pleite nun doch auf den Fluren des Justizministeriums eingelangt sein. Jedenfalls reagierte die zuständige Generaldirektion für den Strafvollzug und schrieb alle ihr unterstellten 28 Justizanstalten Österreichs an. In dem Rundschreiben wird auf das “umfangreiche Sortiment an Fesselwerkzeugen” hingewiesen und der entsprechende Gebrauch “empfohlen”.

Von einer dienstlichen Anweisung zur besseren Sicherung der Schwerverbrecher und der damit verbundenen besseren Sicherheit für die Bevölkerung soll keine Rede sein.

Tschetschene: zehn Jahre wegen bewaffnetem Überfall.
Afghane (16): Bewacher im Internet verhöhnt.