Die Vignettenpflicht auf Österreichs Autobahnen sorgt bei vielen Autofahrern für Ärger: Egal, ob vergessen, nicht oder einfach falsch geklebt – wird man von der automatischen Vignettenkontrolle erwischt, wird eine Ersatzmaut in Höhe von bis zu 240 Euro fällig. Besonders groß ist der Ärger bei zahlreichen Urlaubern aus Deutschland.

Eine der Betroffenen, Michaela H., wandte sich mit ihrem Ärgernis an die Tageszeitung “Welt”. Obwohl sie eine Zehn-Tages-Vignette für die österreichischen Autobahnen gekauft hatte, bekam sie eine Strafe in Höhe von 120 Euro von der Asfinag. Ein Foto der Vignette samt der Rechnung half nichts – die Strafe wurde fällig, weil sie die Vignette zwar gekauft, aber nicht an der Windschutzscheibe angebracht hatte.

165.000 Erstatzmautforderungen

Insgesamt sandte die Asfinag im ersten Halbjahr 2023 165.000 Vignetten-Ersatzmautforderungen aus, teilte sie der “Welt” mit. Im ersten Halbjahr 2022 waren es vergleichsweise 105.000, in der ersten Hälfte des Jahres 2021 “nur” 75.000 Forderungen.

Wiener Kanzlei: "Aus Sicht des Autofahrers nicht einzusehen"

“Aus Autofahrersicht ist es nicht einzusehen, warum man eine Vignette kauft und dann noch einmal Strafe zahlen soll, weil die Vignette angeblich nicht ordentlich aufgebracht worden ist“, so eine Stellungnahme der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Bernhard Hofer. Viele Autofahrer möchten die Vignette nicht – oder zumindest nicht komplett – aufkleben, da sie Verschmutzungen an der Windschutzscheibe hinterlässt, heißt es weiter. Wenn diese jedoch nicht ordnungsgemäß angebracht ist, erkennt die Videoüberwachung sie jedoch nicht.

Doch auch die digitale Vignette führt zu Problemen: “Viele Autofahrer wissen nicht, dass die digitale Vignette in den meisten Fällen nicht sofort ab Kauf gilt“, so die Kanzlei.

Die Erfolgschancen bei einer Klage seien gut, heißt es aus der Kanzlei. Dabei wird betont: “Die Behörde hat Ermessen bei ihrer Entscheidung, ob sie ein Bußgeld verhängt oder nur eine Ermahnung ohne Geldstrafe ausspricht.“

Ein Tipp der Kanzlei Hofer:

Ist Ihre Vignette ordnungsgemäß angebracht?

Mit dem Erwerb einer Vignette ist zwar der erste und wichtigste Schritt getan, der Kauf allein reicht jedoch nicht aus. Was zählt ist eine vorschriftsmäßige Anbringung an Ihrem Fahrzeug. Dies ist dann der Fall, wenn die Vignette

  • gültig und unbeschädigt ist,
  • gut sichtbar- und kontrollierbar ist,
  • vollständig von der Trägerfolie abgelöst,
  • sowie innen direkt an der Windschutzscheibe aufgeklebt wurde.

Bei der Digitalen Vignette, die eine innovative Alternative zur klassischen Klebevignette darstellt, müssen Sie lediglich auf die Gültigkeit achten. Auch digital gibt es Zehn-Tages-, Zwei-Monats- und Jahresvignetten.