Die Vorwürfe wiegen schwer: Biontech, das gemeinsam mit Pfizer den ersten Corona-Impfstoff auf den Markt brachte, soll für die Herstellung seiner Vakzine zwei unterschiedliche Verfahren angewandt haben. Das bessere für die Zulassung, das schlechtere zum Verimpfen in der breiten Masse. Millionen sollen mit einem Stoff immunisiert worden sein, der “teils erhebliche Verunreinigungen mit DNA-Molekülen” aufgewiesen habe, so Rechtsanwalt Marco Rogert.

Den einen Impfstoff (“Process 1”) reichte Biontech für die Zulassung bei der Europäischen Arzneimittelagentur in Brüssel (EMA) ein. Er wurde mittels so genannter Polymerase-Kettenreaktion (PCR) vervielfältigt und galt als rein. Viel schlechter stehe es jedoch um die Vakzine, die unter dem Begriff “Process 2” hergestellt und schließlich an das Volk verimpft wurde. Sie wurde mit mithilfe von e.coli-Bakterien produziert. „Der damit hergestellte Impfstoff weist also erhebliche Unterschiede auf“, sagte der Anwalt der Impfopfer gegenüber dem Magazin “The European”. Millionen Menschen wurden damit behandelt.

Mediziner: Eingesetzte RNA war zum Teil "Müll"

Rückenwind erhält Rogert durch die Vorabveröffentlichung einer kanadischen Studie, die bei dem Impfstoff unter dem Verfahren “Process 2” ebenfalls  Ungereimtheiten aufdeckt: “Die Daten belegten das Vorhandensein von Milliarden DNA-Molekülen pro Dosis in den so hergestellten Impfstoffen. Sie überschritten die von der „Weltgesundheitsorganisation festgelegten Richtlinien für DNA-Reste um ein Vielfaches. (…) „Unsere Ergebnisse erweitern die bestehenden Bedenken über die Sicherheit von Impfstoffen.“

Laut dem Mediziner Florian Schilling setzte Pfizer zu Beginn ein steriles Verfahren ein, bei dem die RNA maschinell kopiert wurde. Bei der eigentlichen Produktion übernahmen dann Bakterien diese Aufgabe. Das Ergebnis musste danach mit viel Aufwand sterilisiert werden. Nun zeige sich, dass es dabei anfangs „erhebliche Qualitätsdefizite“ gegeben habe, so Schilling. Die eingesetzte RNA sei in der ersten Lieferung nur zu 55 Prozent intakt gewesen, beim Rest habe es sich um “Müll” gehandelt.

Biontech: Vergleichbare Qualität bei beiden Verfahren

„Die Herstellungsverfahren im kleinen Maßstab und im großen Maßstab wurden den zuständigen Behörden zur Prüfung vorgelegt.“ Beide Herstellungsverfahren wiesen eine vergleichbare Qualität auf. „Dies wurde durch Vergleichbarkeitsstudien und unterstützende Charakterisierungstests geprüft und bestätigt”, sagte dagegen eine Sprecherin von Biontech

Anwalt Marco Rogert glaubt, dass die Vergleichbarkeit nicht gegeben ist. Für ihn der entscheidende Punkt für die Verteidigung seiner 2700 Impfgeschädigten.