
Wahnsinns-Fahrt mit 18 Verletzten: Gericht hebt Strafmaß gegen Syrer auf
Mit einem Laster war ein Syrer (34) im Herbst 2019 in eine Kreuzung im deutschen Limburg auf mehrere Autos gerast und ist deswegen im Vorjahr zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Strafe aufgehoben. Der Grund: ein möglicher Rechtsfehler.
Der Fall muss daher jetzt neu verhandelt werden. Dass damals niemand bei der LKW-Attacke mit 18 Verletzten starb, sei laut dem Vorsitzenden Richter “ein außergewöhnlich glücklicher Zufall” gewesen. Die Strafe soll allerdings auf der Annahme beruhen, “dass der Syrer heimtückisch die Wehrlosigkeit seiner Opfer mit einem Blick erfasst habe”, wie die Bildzeitung schreibt. Dieses Mordmerkmal könne allerdings nicht belegt werden. Lediglich die “Tötung mit einem gemeingefährlichen Mittel” sei bewiesen, was ebenfalls ein Mordmerkmal ist.
Das bedeutet im Klartext: Alles muss noch mal von vorne verhandelt werden.Eine große Belastung für die Opfer. Die grundsätzliche Verurteilung des Syrers sei davon aber nicht betroffen. Sein Strafmaß könnte sich allerdings verkürzen.
Kommentare
Es ist schon jetzt zu spät!
Neun Jahre Haft? Im Ernst? In den USA bekäme er viel weniger. Nämlich nur drei Jahre. Für jedes Opfer.
Wer hat noch Vertrauen zur Justiz?
80 % der Justiz sind 68er und ihre Eleven!
Und? – der Erstrichter werden zur Verantwortung gezogen wegen Pfusch. Jeder Gewerbetreibende, der so arbeitet, dass alles nochmal gemacht werden muss, wird wahrscheinlich von so Richter wegen Schlamperei verurteilt. Richteramt entziehen.
ohne Worte
Irgendwann werden die Wähler dies nicht mehr zulassen.
Es ist schon jetzt zu spät!
Was soll der Schwachsinn mit nur einigen Jahren Haft?
Hat die vertrotteltete links erzogene Justiz aus Nizza – mit 84 Toten – nichts gelernt?
Wer kann ernsthaft so infantil sein, zu glauben, daß ein Islamist, der seit seiner Kindheit so negativ egozentrisch aufwuchs, und radikal wurde, seine Religion wechseln würde?
Wiederholungstaten, die immer schlimmer werden, sind da leider viel eher zu befürchten! Und kein Bürger in Europa sollte sich im eigenen Land vor bestimmten radikalen Migranten fürchten müssen! Sie haben ein VERFASSUNGS-RECHT auf SICHERHEIT und dafür hat die Justiz gefälligst zu sorgen!
Früher gab es für solche Typen die Guillotine.
Die gilt übrigens als völlig schmerzfrei.
Haben Geköpfte schon erzählt.
Icv verstehe es nicht. Ein “Flüchtling”, Ausländer also, moslemischer noch dazu, möchte vorsätzlich seine Retter töten. Welche andere Strafe als Gefängnis bis zum Tod wäre da angemessen?
Es geht hier bei um mehrere Punkte:
1.) Eine Resozialisierung kann gar nicht gelingen, da der Täter nie bei uns sozialisiert war (gilt übrigens auch für viele hier geborene mit zweifelhafter Religion). Wer sich gegen das Land und seine Leute vergeht, die einem die helfende Hand reichen, hat grundsätzlich schon bei kleinsten Delikten das Land zu verlassen. Bei schweren Delikten nur waagrecht aus dem Gefängnis.
2.) Eine hohe Strafe ist nötig, um der Aufnahmegesellschaft zu signalisieren, dass sie geschützt wird, also “retten” weiterhin zu keiner Selbstschädigung führt
3.) Mehrfacher Mordversuch, besonders im Rahmen einer terroristischen Tat, sollte stets Gefängnis bis zum Tod bedeuten. Hier spielt die Herkunft keine Rolle
Wenn ich das schreibe, muß der Moderator alles prüfen, veröffentlicht wird es sowieso nicht, der Zensi ist mitschuld an den Zuständen!!!!!
Ich bin mir sicher!!!!