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Wasser-Streit in Steinbach am Attersee: Verfassungsrichter korrigieren Bürgermeisterin
Nach sieben Jahren Streit um die Wasser- und Kanalgebühr in der 900-Einwohner-Gemeinde Steinbach am Attersee (OÖ) haben die Verfassungsrichter jetzt klare Verhältnisse geschaffen: Die befohlene “Wasser-Mindestabnahmegebühr” wurde für gesetzwidrig erklärt.
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Die Einführung der Wasser-Mindestabnahmegebühr im Jahr 2017 sorgte für reichlich Zündstoff: Demnach mussten die Bewohner – auch wenn sie weniger Wasser verbrauchten – mindestens 67 Kubikmeter Wasser pro Jahr zahlen. 2021 senkte die Gemeinde diese Mindestgebühr auf 45 Kubikmeter. In der Regel blieben die meisten Haushalte von dieser Mindestgebühr unberührt. Betroffen waren allerdings zahlreiche Personen mit Zweitwohnsitz in Steinbach. Da sie nur zeitweise vor Ort sind, war ihr Verbrauch niedriger.
Die Bürgermeisterin von Steinbach, Nicole Eder (ÖVP), zeigt sich enttäuscht über den Richterspruch: “Wir haben mit unserer Gebührenverordnung einen neuen Weg eingeschlagen. Das war ein Pilotprojekt, das von anderen Gemeinden mit großem Interesse verfolgt wurde. Nun wird unser Gemeinderat eine neue, den rechtlichen Anforderungen entsprechende Gebührenverordnung erlassen.”
Einnahmen sind im Haushaltsplan vorgesehen
Jetzt beraten die Gemeindeverantwortlichen gemeinsam mit Rechtsberatern über das weitere Vorgehen. Das Urteil aus Wien wirft in Steinbach am Attersee zahlreiche Fragen auf, da die Einnahmen der bestehenden (nun für gesetzwidrig erklärten) Abgabenverordnung sind bereits im Haushaltsplan für 2024 vorgesehen sind. Zudem bleibt unklar, ob Personen, die bereits Abgaben geleistet haben, diese aufgrund ihrer Gesetzwidrigkeit zurückfordern können. “Das hätte dramatische Folgen für die gesamte Gemeinde“, warnt Bürgermeisterin Eder.
Kommentare
An alle, welche schon wieder Bereicherung vermuten: Da die Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, kostendeckende Gebühren zu erheben, werden halt die Wassergebühren für alle steigen.
Die Infrastruktur verursacht auch, wenn sie nicht genutzt wird, Kosten. Und, zum Unterschied vom ORF will und braucht jeder einen Wasseranschluss.
Wenn jetzt jemand mit einem Hausbrunnen daherkommt: Der Betrieb eines solchen ist auch nicht gratis.
Mutige und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die den Instanzenweg durchgehalten haben! Lohnt sich, Hut ab!
Benennt es um in Haushaltsabgabe dann könnts auch den Betrag beliebig festlegen und das Verfassungsgericht gibt auch sein ok dazu! Der ORF hat bestimmt nicht dagegen, dass ihr es gleich benennt! Na, seht ihr wie die Linken und Grünen ticken? Abzocken wo es nur geht! Und nochmals danke für die FPÖ Wahlwerbung!
Interessant wäre auf welcher Rechtsgrundlage die Verfassungsrichter entschieden haben.
Könnte Richtungweisend für die ORF-Steuer sein.
Muss die Bürgermeisterin nun die volle Haftung übernehmen?
Wer auf die Idee kommt etwas zu verrechnen was nicht verbraucht wurde, sollte vor Gericht wegen Betruges!
Damit hat sich der Kläger selbst ins Knie geschossen. Die Mindestabnahmegebühr sollte davor schützen, dass Zweitwohnsitze vom Wassernetz voll profitieren, aber kaum Abgaben zahlen. Folgendes wird jetzt kommen: Gründgebühr wird angehoben werden und der m3- Preis wird angepasst. Damit zahlen dann die Zweitwohnsitzbenützer möglicherweise mehr, ohne auch nur 1 Liter Wasser entnommen zu haben.
In welche Tasche,?? War das Pilotprojekt für Einwohner?????
Richtig ist, dass man bezahlt was man verbraucht.
Richard Schmitt !
Blödsinn die AUssage mit dramatischen Folgen. Was ungesetzlich, also illegal eingefordert wurde muss zurückgezahlt werden.
Wie der ORF – nicht konsumieren, aber zahlen müssen?
Hoffentlich wird das beim ORF auch gekappt
Wenn die das nicht zurückzahlen, kann man den VfGH ebenso abhaken, dann ist Ortskaiser und Politikerwillkür Tür und Tor geöffnet, würde aber zu dieser Regierung passen! Es gilt daher:
“Wo kamant ma do hin, wenn da Ortskaiser net tuan und lossn kau wos a wüll … !” Frei nach der verhaltensauffälligen NÖ L-Hauptfrau: Es gilt der Primat der Politik! 🙂
Das ist so ähnlich wie in Tirol mit den Agrargenossenschaften, da gibt es auch Urteile vom Höchstgericht über Rückgaben von gestohlenen Gut, aber das interessiert die Agrarier und die ÖVP Tirol überhaupt nicht.
Die letzten Jahre taucht aber der Name ÖVP oft auf in den Berichten ……
Für welche Zwecke werden die Einnahmen fürs Wasser vorgesehen? Zahlt man fürs Wasser oder ist das eine Steuer, die für alles mögliche verwendet werden kann?
Die Jungen gehen alle weg, weil kein Wohnraum mehr zu bekommen ist. Die Hälfte der Häuser steht leer bis auf drei Wochen im Sommer… Wer hier nicht fix wohnt, soll auch kein Haus mehr bekommen.
Erinnert mich an die “Haushaltsabgabe” vom Staatsfunk.
Jaja, die bürgermeisterliche Willkür ist manchmal doch begrenzt.
Speziell Nebenwohnsitzler dürfen zahlen aber den Bürgermeister nicht mehr wählen…..
Punkt!
Unglaublich welche schrägen Gesetze Parteien auspacken um sich zu bereichern.