Die Einführung der Wasser-Mindestabnahmegebühr im Jahr 2017 sorgte für reichlich Zündstoff: Demnach mussten die Bewohner – auch wenn sie weniger Wasser verbrauchten – mindestens 67 Kubikmeter Wasser pro Jahr zahlen. 2021 senkte die Gemeinde diese Mindestgebühr auf 45 Kubikmeter. In der Regel blieben die meisten Haushalte von dieser Mindestgebühr unberührt. Betroffen waren allerdings zahlreiche Personen mit Zweitwohnsitz in Steinbach. Da sie nur zeitweise vor Ort sind, war ihr Verbrauch niedriger.

Die Bürgermeisterin von Steinbach, Nicole Eder (ÖVP), zeigt sich enttäuscht über den Richterspruch: “Wir haben mit unserer Gebührenverordnung einen neuen Weg eingeschlagen. Das war ein Pilotprojekt, das von anderen Gemeinden mit großem Interesse verfolgt wurde. Nun wird unser Gemeinderat eine neue, den rechtlichen Anforderungen entsprechende Gebührenverordnung erlassen.”

Einnahmen sind im Haushaltsplan vorgesehen

Jetzt beraten die Gemeindeverantwortlichen gemeinsam mit Rechtsberatern über das weitere Vorgehen. Das Urteil aus Wien wirft in Steinbach am Attersee zahlreiche Fragen auf, da die Einnahmen der bestehenden (nun für gesetzwidrig erklärten) Abgabenverordnung sind bereits im Haushaltsplan für 2024 vorgesehen sind. Zudem bleibt unklar, ob Personen, die bereits Abgaben geleistet haben, diese aufgrund ihrer Gesetzwidrigkeit zurückfordern können. “Das hätte dramatische Folgen für die gesamte Gemeinde“, warnt Bürgermeisterin Eder.

Steinbach am Attersee ist flächenmäßig die größte Gemeinde im Bezirk VöcklabruckWikimedia