Der sozialdemokratische Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik. Der Haushaltsausschuss hatte die teilweise Streichung von Schröders Privilegien aber ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begründet. Vielmehr solle die “Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen”, heißt es in der Regelung. Offenbar konnten die Parlamentarier diese bei Schröder nicht erkennen. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Ruhegehalt in Höhe von 8300 Euro erhält Schröder auch nach dem Beschluss ebenso weiter wie den Personenschutz.

Altkanzler Schröder und sein Freund, der russische Präsident Wladimir Putin

"Die Entscheidung ist willkürlich"

“Solcherart Entscheidungen, die im Hinblick auf die Art und Weise ihrer Entstehung eher an einen absolutistischen Fürstenstaat erinnern, dürfen in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Bestand haben. Die Entscheidung ist willkürlich”, schreibt Schröders Hannoveraner Anwalt Michael Nagel dazu in einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Erklärung.

Und weiter: “Die Verantwortlichen bestimmten zur Legitimation der nunmehr angefochtenen Entscheidung neue Regeln. Den zugrunde gelegten Sachverhalt zumindest nach ihren eigenen neuen Maßstäben im Voraus aufzuklären, war hingegen der Mühe nicht wert. Stattdessen wird behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. “nachwirkenden Dienstpflichten” nicht mehr wahr. Es wird aber nicht festgelegt, was “nachwirkende Dienstpflichten” überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt.” Dem ganzen Vorgang stehe auf “die Stirn geschrieben”, dass es andere Gründe gebe und die Argumentation der Bundestags-Haushälter nur vorgeschoben sei.

Der Hannoveraner Strafverteidiger Nagel ist ein in politisch-juristischen Schlachten erprobter Staranwalt. Er verteidigte schon in einem anderen aufsehenerregenden Verfahren den der Korruption angeklagten früheren deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff. Der Prozess endete für Wulff 2014 mit einem Freispruch, sein Ruf aber blieb lädiert.