Ganz rund lief es in der Ehe wohl schon länger nicht. Er zog bereits Anfang 2019 aus der gemeinsamen Wohnung in Zürich aus. Im Jahr 2020 machte seine Frau dann klar, dass sie erst wieder unter einem gemeinsamen Dach wohnen werden, wenn er ihr ein Kind mache.

Urteil mittlerweile rechtskräftig

Der Deal kam nicht zustande. Ende Februar 2020 erstatte der Ehemann Anzeige wegen Nötigung. Im Mai 2021 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren dann aber ein. Das ließ sich der unter Druck gesetzte Ehemann nicht gefallen und zog in die nächste Instanz. Erneut erfolglos, wie nun eine öffentliche Entscheidung rechtskräftig festhielt.

800 Euro Entschädigung

Das Urteil ist recht deutlich: “Es ist nicht unerlaubt, von seinem Ehepartner ein Kind zu wollen und ansonsten die Beziehung zu diesem wieder aufzulösen.” Dabei spiele es auch keine Rolle, ob die Frau etwa “aus physischen oder psychischen Gründen nicht in der Lage ist, schwanger zu werden”, oder umgekehrt der Mann “aufgrund der Situation momentan psychisch außerstande ist, mit ihr ein Kind zu zeugen”.

Mit den 800 Euro, die der Mann nun an seine Gattin bezahlen muss, hätte er die erste kleine Baby-Austattung auch schon finanzieren können …