Die Wohnzimmer-Tests sind wieder zurück. Das sieht die Novelle zur Schutzmaßnahmen-Verordnung vor, die am Donnerstag vom Hauptausschuss beschlossen wird. Demnach können selbst abgenommene Tests in 3G-Bereichen (wie am Arbeitsplatz) wieder anerkannt werden. Einzige, schon bekannte Voraussetzung: Sie müssen von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sein. Gelten werden sie wie normale Antigentests 24 Stunden.

Lockdown für Geimpfte und Gastro-Sperrstunde bleiben mindestens bis 30.Jänner

Ansonsten enthält die Verordnung keine großen Neuigkeiten. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben – nunmehr mindestens bis 30 Jänner – ebenso bestehen wie die Sperrstunde in der Gastronomie.