Deutsche Verbraucherschützer nehmen den US-Elektroautobauer Tesla erneut ins Visier: diesmal wegen Werbeaussagen zum CO2-Ausstoß und zu Kameras, die das Auto etwa vor Diebstahl schützen sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben in beiden Fällen Klage beim Landgericht Berlin erhoben.

"Wächter-Modus" ist Stein des Anstoßes

Mit dem “Wächter-Modus” werde die Umgebung des Autos permanent durch Kameras überwacht und die Daten in bestimmten Fällen im Auto gespeichert. Im öffentlichen Raum sei eine rechtskonforme Nutzung der Funktion nach Ansicht des vzbv praktisch unmöglich – was Tesla den Kunden verschweige. Nach Ansicht des Verbandes müssten Nutzer von Passanten, die zufällig am Auto vorbeilaufen, Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten einholen.

Bußgeld für Tesla gefordert

“Wer die Funktion nutzt, verstößt daher gegen das Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld”, sagte Heiko Dünkel, Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung beim vzbv, am Dienstag. Der vzbv fordert in diesem Zusammenhang eine bessere Zusammenarbeit des Kraftfahrtbundesamts mit Datenschützern. “Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin”, sagt Marion Jungbluth, die Leiterin Team Mobilität und Reisen des vzbv.

Auch CO2-Ausstoß des Modells "3" im Visier

Eine Irreführung der Verbraucher wirft der Verband Tesla auch bei Werbeaussagen zum CO2-Ausstoß der Fahrzeuge vor. Der Autobauer werbe damit, dass sein Model 3 kein CO2 ausstoße. Viele Käufer gingen davon aus, dass dadurch der CO2-Ausstoß durch Autos insgesamt verringert werde.

“Für viele ist das ein entscheidender Anlass zum Umstieg auf ein E-Auto”, hieß es in der Mitteilung. Tatsächlich aber verkaufe Tesla Emissionsrechte an andere Hersteller, die die Grenzwerte für ihre Fahrzeugflotte damit überschreiten dürfen. Der US-Konzern hat damit nach eigenen Angaben allein im Jahr 2020 1,6 Milliarden Dollar verdient.