Der Lyon-Verteidiger muss also 1,8 Millionen Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert – und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Sie wirft ihm vor, seine Ex-Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik attackiert zu haben. Laut Anklage soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung und Körperverletzung.

Das Gericht ging allerdings in seinem Urteil “nur” von “einem Faustschlag” ins Gesicht aus. Boateng hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, er habe seine Ex-Freundin nie geschlagen. Sein Verteidiger beantragte Freispruch.

Staatsanwältin Stefanie Eckert bezeichnete die Frau als “Opfer häuslicher Gewalt”. Allerdings sei nicht nur sie Opfer geworden, sondern auch Boateng – “Opfer ihrer gemeinsamen toxischen Beziehung”. Boateng nahm die Entscheidung äußerlich gelassen entgegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (APA/dpa)

Boateng beim Prozess in München