Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll es sich beim Verstorbenen um eine obdachlose Person gehandelt haben, die in dem Keller nächtigte. Brandauslöser soll eine offene Flamme oder glühende Teilchen gewesen sein, die in weiterer Folge eine unmittelbar in der Nähe befindliche Wasserleitung beschädigten. Dadurch löschte sich der Brand von selbst ab, jedoch wurde der Kellerbereich teilweise unter Wasser gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft ordnete die Obduktion des Leichnams an. Die Identität des Verstorbenen sowie weitere Hintergründe zu dem Vorfall sind noch Gegenstand von Ermittlungen durch die Kriminalpolizei.