Nachdem der Weisungsrat darüber beraten hat, liegt die Akte zu den Falschaussage-Vorwürfen gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nun wieder im Justizministerium. Das teilte das Ressort am Mittwoch mit. Auf die Enderledigung – und damit die Beantwortung der Frage, ob Anklage erhoben wird oder nicht – muss allerdings gewartet werden. Einwände gab es keine, es seien aber noch rechtliche Erwägungen zu einer weiteren vom Vorhaben umfassten Person zu klären.

Justizministerin Alma Zadic hat sich bisher immer am Weisungsrat orientiert. Deshalb rechnen nun viele mit einer Anklage gegen Kurz. Wegen der rechtlichen Einwände im Verfahren gegen eine weitere Person dürfte aber noch etwas Zeit vergehen. Ein Sprecher des ehemaligen Bundeskanzlers kommentierte: Man sei nicht verwundert, dass die WKStA trotz 30 entlastender Zeugenaussagen an einer Anklage festhält. „Die Vorwürfe sind falsch und wir freuen uns darauf, wenn sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen.“

Keine Auskunft zum Zeithorizont

Der Weisungsrat habe sich zum Vorhaben der WKStA geäußert, diese Äußerung sei im Justizressort eingelangt, wurde erklärt: „Dabei hatte der Weisungsrat zum Vorhaben bezüglich BK a.D. Sebastian Kurz keine grundsätzlichen Einwände.“

Gleichzeitig seien rechtliche Erwägungen hinsichtlich einer weiteren vom Vorhaben umfassten Person geäußert worden. Diese seien nun durch die Fachaufsicht und die nachgeordneten Dienststellen abschließend zu klären, bevor das gesamte Vorhaben als Ganzes enderledigt werden könne. „Zum Zeithorizont kann wie immer keine Auskunft gegeben werden“, hieß es.

Im dem Vorhabensbericht geht es um die Falschaussage-Vorwürfe gegen Kurz im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Der Rest der Ermittlungen im vom Ibiza-Video ausgelösten Casag-Verfahren – inklusive der Themen Umfragen und Inseratenvergaben – läuft weiterhin.

Kurz-Sprecher: Mittlerweile schon Tradition, dass Medien schneller als Betroffene informiert sind

Im Kern geht es um die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war. Nach Ansicht der WKStA  hat Kurz bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt.

Im Umfeld des Ex-ÖVP-Chefs reagierte man irritiert. „Mittlerweile hat es fast schon Tradition in Österreich, dass Medienvertreter vor den Betroffenen über Verfahrensschritte informiert werden“, sagte  Sprecher schriftlich. „Es wäre für uns jedenfalls wenig überraschend, wenn die WKStA trotz 30 entlastender Zeugenaussagen dennoch entschieden hätte, einen Strafantrag zu stellen. Faktum ist: Die Vorwürfe sind falsch und wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen.“