Gültig seit 1. April letzten Jahres wurden Onlineplattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter gezwungen, einfachere Möglichkeiten zu bieten, um rechtswidrige Inhalte zu löschen. Beiträge mit Hetze, Verleumdung, gefährliche Drohungen oder Mobbing müssen innerhalb 24 Stunden entfernt werden.

Cybermobbing soll bereits beim ersten Posting geahndet werden, nicht erst bei einer Wiederholung, genau wie Beleidigungen der Religionen, Ethnie oder Behinderung von Einzelpersonen. Trotz dieser Reform blieb die Zahl der Anklagen – nämlich 56 – die gleiche wie im Vorjahr.  Lediglich bei Delikten wie Verhetzung wurden mehr Anklagen erhoben, diese stiegen von 84 auf 82. Die Möglichkeit, Verfasser anonymer Internet-Postings ausforschen zu lassen, wurde nur 65 Mal in Anspruch genommen, das Angebot einer psychosozialen Prozessbegleitung lediglich von 16 Personen.

Die geplanten mehr als drei Millionen Euro waren daher bei weitem nicht nötig, insgesamt wurden nur rund 11.500 Euro ausgeben.

Mehr Anzeigen, aber nicht mehr Anklagen

Das einzige, was gestiegen ist, ist das Arbeitsvolumen der Staatsanwaltschaften: Sie waren mit insgesamt 1329 Fällen beschäftigt, rund 300 mehr als in den Jahren davor. Laut Wiener Zeitung plant Zadić nun eine “umfassende Informationskampagne”, um besser über die juristischen Möglichkeiten aufzuklären.