Mehrere „Geschenke“ für die Fahrradfahrer hat sich Verkehrsministerin Leonore Gewessler einfallen lassen. Im Frühjahr 2022, zu einem Zeitpunkt, als eigentlich Gas- und Energieversorgung die Hauptsorgen der Österreicher waren, bastelte sie an einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die mittlerweile in Kraft ist. Autos müssen nun beim Überholen von Radlern einen Abstand von mindestens 1,5 Metern innerorts bzw. zwei Metern außerorts einhalten, sobald sie schneller als 30 Stundenkilometer unterwegs sind. Überdies ist bei einem Kind am Rad das Nebeneinanderfahren erlaubt.

Die vielleicht bizarrste Regelung: Radler dürfen bei Rot rechts abbiegen – vorausgesetzt ein Schild an der Kreuzung weist darauf hin.

Ministerin: Ihr dürft auch bei Rot weiterfahren

Man darf nur hoffen, dass auch Autofahrern dieses Schild auffällt und wir nicht bald schwere Verkehrsunfälle oder gar Verletzte und Schlimmeres zu beklagen haben.

Gewessler scheint ausgerechnet das Radfahren bei Rot besonders am Herzen zu liegen. Nun wirbt sie dafür nämlich prompt mit einem Video – und zeigt auch vor, wie es geht.

Nachdem sie bei Rot rechts abgebogen ist fragt sie: „Habt Ihr das Schild hinter mir schon gesehen: Der grüne Pfeil mit dem Fahrrad?“ Das ist neu und wurde infolge der jüngsten Gesetzesnovelle angebracht. „An einer so beschilderten Kreuzung kann man als Radler auch bei Rot weiterfahren“, unterstreicht die Ministerin. „Eine Voraussetzung: Kurz stehen bleiben.“

Dann hoffen wir einmal für alle das Beste. „Gut anschnallen!“ gilt freilich nicht für Fahrradfahrer.