“Uns wird vorgeworfen, bei der Einleitung der Wahl unnötigen Zeitdruck bezüglich der Einreichung von Vorschlagslisten vorzuschreiben. Das stimmt nicht”, heißt es in dem Schreiben des Vorsitzenden René Seyfert, der für den ganzen Wahlvorstand spricht. “Die zeitlichen Rahmenbedingungen für die Wahl sind per Gesetz festgelegt und an diese Vorgaben sind wir gebunden.”

Antrag auf einstweilige Verfügung

Die Gewerkschaft hatte beim Arbeitsgericht Frankfurt an der Oder einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht, um die zweite Betriebsratswahl zunächst zu stoppen und für einen neuen Termin zu werben. Die IG Metall sieht Zeitdruck wegen der Zwangspause der Autofertigung bei Tesla bis einschließlich Sonntag (11. Februar). Grund war eine Lücke in der Lieferkette von Bauteilen als Folge der Angriffe der jemenitischen Houthi-Miliz auf Schiffe im Roten Meer.