“Wir denken darüber nach, das Testen in diesem Bereich häufiger zu verlangen als nur einmal in der Woche”, so Hacker und kündigt eine entsprechende Entscheidung über das Wochenende an. Sein Pressesprecher Mario Dujakovic skizzierte auf Twitter auch bereits, wie eine Wiener Regelung aussehen könnte: Demnach könnten “Nasenbohrertests” nur 24 Stunden gültig sein – wie auch bei den Gästen.

Der Wiener Komplexitätsforscher Peter Klimek verwies in einem Interview mit der Wochenzeitung “Falter” zuletzt auf Untersuchungen in Norwegen. Dabei sei herausgefunden worden, dass ein Kellner oder eine Kellnerin ein zwei- bis dreimal höheres CoV-Infektionsrisiko habe als die Durchschnittsbevölkerung.

In den Bundesländern indes denken einige keinesfalls an eine Verschärfung der Testpflicht – dort will man sich grosso modo an der bundesweiten Regelung orientieren.

Keine solche Überlegungen in der Steiermark

Oberösterreich beispielsweise will keinen eigenen Weg gehen, was die Testung des Personals in der Gastronomie angeht. Man wolle “sich hier an die Vorgaben des Bundes halten und plant keine anderen Regelungen”, teilte der Krisenstab des Landes am Freitag der APA mit.

In der Steiermark gibt es “derzeit keine solchen Überlegungen zur strengeren Testung von Gastromitarbeiter”, hieß es am Freitag auf APA-Nachfrage aus dem Büro von Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP).

Auch in Kärnten ist keine Verschärfung der vom Bund vorgegebenen Testpflichten für Gastro-Mitarbeiter geplant, hieß es am Freitag auf Anfrage bei den Zuständigen in der Landesregierung. Viele Betriebe würden aber ihre Mitarbeiter freiwillig öfter testen.

Vorarlberg bleibt dabei

In der Modellregion Vorarlberg sind die Gastronomiebetriebe ja bereits seit 15. März geöffnet. Die Betriebe beteiligen sich laut der Fachgruppe Gastronomie in der Vorarlberger Wirtschaftskammer rege an der gratis Test-Initiative “Sichere Gastfreundschaft”. Gastro-Mitarbeiter mit Kundenkontakt teilnehmender Betriebe müssen demnach nachweisen, dass sie getestet, genesen oder geimpft sind bzw. eine FFP2-Maske tragen. “Getestete” müssen den Nachweis alle sieben Tage erneuern. “Auf der Schiene wird man bleiben”, hieß es seitens der Wirtschaftskammer am Freitag. Im Amt der Vorarlberger Landesregierung hieß es ebenfalls, von einer weitergehenden Maßnahme sei nichts bekannt.

(APA/red)