Adam M. (33) befand sich am Tag vor dem Anschlag am 2. November 2020 in der Wohnung des Attentäters. Überdies hat er dem Terror-Attentäter Waffen und Munition vermittelt. Dafür setzte es die Höchststrafe: Im vergangenen Februar war der Tschetschene wegen Beteiligung an mehrfachem Mord, sowie Vergehen nach dem Waffengesetz und dem Kriegsmaterialgesetz schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Prozess gegen übrige fünf Männer muss wiederholt werden

Danach hat der Waffenvermittler gegen die Strafhöhe Berufung eingelegt. Er hoffte auf eine Strafreduktion, wohl auch weil er weder der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) angehört hat, noch in die von den anderen fünf Angeklagten gebildete terroristische Vereinigung eingebunden war.

Der Prozess gegen die übrigen fünf Männer muss nun aus formalen Gründen teilweise wiederholt werden. Anders beim Tschetschenen: Das Wiener Landesgericht bestätigte das Urteil. Es ist somit rechtskräftig. Es bleibt somit bei Lebenslänglich.