
Wiener Anwalt entdeckt Lücken in neuem Impfpflichtgesetz
Das Gesetz zur Impfpflicht liegt seit heute zur Begutachtung vor und wirft allerlei juristische Fragen auf, wie etwa der Umgang mit Ungeimpften am Arbeitsplatz. Ein Wiener Jurist meldet außerdem Zweifel an der Art der Datenerhebung an und entdeckt Schwächen in der Definition.

Wochenlang haben jetzt die Experten der Regierung über dem neuen Gesetzt zur geplanten Impfpflicht gebrütet, seit Freitag liegt es zur Begutachtung vor und wirft trotz umfangreicher Formulierung noch Fragen auf, etwa den Arbeitsplatz betreffend. Dort sollen ja laut Auskunft der Regierung keine entsprechenden Sanktionen greifen, etwa in Form von Kündigungen. Allerdings stellen sich Haftungsfragen, sollte etwa ein ungeimpfter Mitarbeiter seine Kollegen infizieren.
Auch der Wiener Anwalt Mag. Philipp Miller hat sich den Wortlaut des Gesetzes genau angesehen und meldet an zwei Punkten juristische Bedenken an.
Experte kritisiert ungenaue Definition zu Vertragsarzt
Zum Einen schreibt der Jurist auf dem Kurznachrichtendienst Twitter, dass seiner Meinung nach nicht klar definiert sei, welche Ärzte Ausnahmen attestieren dürfen. So heißt es im Gesetz: “Die Ausnahmegründe sowie das Fehlen der erforderlichen Entscheidungsfähigkeit sind durch eine ärztliche Bestätigung eines Vertragsarztes oder einer Vertrags-Gruppenpraxis für Allgemeinmedizin, für ein internistisches Sonderfach, für Psychiatrie, für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Gynäkologie oder für Kinder- und Jugendheilkunde oder eine amtsärztliche Bestätigung nachzuweisen.” Merkwürdig sei laut dem Juristen bei den Ausnahmen, dass die Attestierung durch einen “Vertragsarzt..für Allgemeinmedizin” zu erfolgen hat. Dieser sei aber nicht klar definiert. “Welche Vertragspartner kommen in Frage? Geht es hier um öffentliche Versicherungsträger?”, wundert sich Miller auf Twitter. Im Ärztegesetz heißt es dazu: “Vertragsarzt eines gesetzlichen Krankenversicherungsträgers”. Im UGB gäbe es aber beispielsweise den “Vertragsarzt des Reeders”. “Der Begriff ist also nicht zu 100 Prozent selbsterklärend, in anderen Gesetzen ist eher immer eine Nennung des Vertragspartners vorgesehen”, stellt der Rechtsanwalt fest.
Meldung des Wohnsitzes ist ausschlaggebend, jedoch nicht die Sozialversicherungsnummer
Außerdem irritiert ihn, dass die Ermittlung der Impfpflichtigen über die Meldebehörde erfolgt und nicht über die Sozialversicherungsnummer (Versicherungsträger..), auch nicht, wenn jemand mit Wohnsitz in Österreich gar nicht gemeldet ist. “Das scheint mir nicht optimal gelöst”, bilanziert der Jurist.
Der Entwurf zum COVID-19-Impfpflichtgesetz
— Philipp Miller, RA (@MillerWien) December 10, 2021
ist abrufbar:https://t.co/FsA2ze53F0 pic.twitter.com/eRrKYQucgM
Kommentare
Naja wofür die Hauptmeldeadresse in Österreich liegen muss frag ich mich !?
Gerade Asylwerber haben oft ihren alten Wohnsitz als Hauptwohnsitz . Die brauchen dann nicht impfen ? Oder was ist mit den Pendlern die hier arbeiten ? Die können dann weiter hier arbeiten und an ihrem 2. Wohnsitz sein ?
Studierende mit auslandsbezug etwa auch?
Und die ca 2millionen nichtgeimpften sind dann wohl auch schuld , dass sie sich zu spät zum impfen überreden lassen haben , wenn die Pandemie durch Touristen , Zweitwohnsitze, Asylwerbend…….evtl doch nicht beendet wird.
Wer glaubt daß sie nach dem dritten vierten Stich aufhören würden ……..
Nun ja
Schöne Adventszeit allen
Und ich les: “…entdeckt Lügen in neuem Gesetz” – glaub ich sofort.
Da werden einige Anwälte ziemlich gut verdienen in nächster Zeit.
Geimpfte sind nach der Meinung des Gesetzgebers geschützt und keine Überträger, deshalb die allgemeine Impfpflicht. Somit kann jeder Ungeimpfte bei einer Ansteckung durch Geimpfte laut Infektionsschutzgesetz diese klagen! Ungeimpfte können keine Überträger mehr sein weil täglich getestet im Gegenfall sind Geimpfte nicht getestet!
Das kann aber nur jemand machen, der garantiert nie aus dem Haus geht und nur mit einer Person in Kontakt kommt, die ihn ansteckt. Anders wird man kaum nachweisen können, wer einen angesteckt hat.
Das behaupten immer die Impfgegner.
Es ist immer von einen milderen Verlauf die Rede
Die Haftungsfrage stellt sich meiner Meinung nach nicht, da Personen, die sich gegen eine Impfung entscheiden, sich bei der Ansteckung “innerhalb ihrer Gruppe” am Schädiger nicht schadlos halten können. Oder doch?
Geimpfte Personen haben (im Sinne des herrschenden Narrativs) ohnehin einen “umfassenden” Schutz und müssen sich vor einer Ansteckung erst gar nicht fürchten, weswegen sich Haftungsfragen noch weniger stellen.
Da wir mittlerweile wissen, dass geimpfte Personen sehr wohl zum Infektionsgeschehen beitragen und somit einen Ungeimpften (und andere Geimpfte) anstecken können, wäre die Frage der Haftung auch hier zu klären.
Ein erstklassiger KommentDanke snke
Da sind viele Anwälte dahinter !!!
Sozialversicherungsnummer kann es nicht sein, weil ja auch Obdachlose und Asylwerber umfasst sein sollen. Dass eine epidemiologische Gefahr vorliegt, die keine gelinderen Mittel zulässt, ist Blödsinn, weil es ja mehrere Impfstoffe und Medikamente gibt, die Österreich entweder nicht bestellt oder einfach nicht zugelassen hat, trotz Versprechen. Kellermayr, Valenta, etc… da gibt’s zig Zeugen und Forscher. Da Geimpfte gleich infektiös wie Ungeimpften sind, wird mittlerweile durch Studien aus Texas, Kanada und Japan belegt – weltweit also. Das hat man ignoriert, genauso wie die My- und Omikron-Varianten. Faktenbefreiter Vodoo ist keine Grundlage für eine Gesetzesvorlage.
Ich bin immer wieder überrascht, dass immer noch so viele Menschen in Österreich, aber auch weltweit, glauben, dass man mit einer Impfung schon vor einer bloßen Infektion geschützt ist bzw. nicht ansteckend ist. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich (neue Virusvarianten, grundsätzlich nachlassende Wirkung).
Aus diesem Grund muss sich jeder bewusst sein, dass man ansteckend ist und sich deswegen auch testen lassen soll, um die Gefahr für andere zu reduzieren.
Diese Fehlinformation führte meiner Meinung auch zu den hohen Zahlen der jüngsten Vergangenheit bzw. hat dazu maßgeblich beigetragen. Ich erkläre Freunden & Bekannten immer wieder, dass es es nicht logisch sein kann, dass 65-70% geimpft (= immun) sind und trotzdem so viele Fälle auftreten. Man stelle sich eine U-Bahnstation vor, deren Ausgang 100 Türen hat, von den 65-70% verschlossen sind, da müssten weitaus weniger Menschen rauskommen.
Darüber hinaus befeuert es die Unterstützung der allgemeinen Impfpflicht, da diese nur unter diesem einen Gesichtspunkt einen gewissen Sinn bzw. Mehrwert ergibt.
Es geht ja nur um unsere Gesundheit? Wenn das so wäre, dann müßte die Impfpflicht erst dann schlagend werden, wenn man eine gewisse Anzahl an Antikörper unterschreitet. Hierfür müssten aber 4 mal jährlich die Tests für Millionen von Österreichern gratis sein….dann wäre es etwas wasserdichter. So hat es nur den Anschein, dass hier ein Gesetz für die Pharmalobby entworfen wurde.
Und welche gewisse Anzahl an Antikörper? Es istnämlich keine fixe Zahl bekannt, bei der man sagen kann, dass man vor Corona geschützt ist. Abgesehen davon besteht eine erfolgreiche Immunabwehr nicht nur durch das Vorhandensein von Antikörpern. Keineswegs wäre eine solche Regelung wasserdichter, sondern nur noch undefinierter.
Schwachsinn wird nicht bedeutungsvoller, wenn Paragraphenzeichen eingefügt sind.
Mein Körper gehört mir !
Juristereien interesieren mich nicht.
Super formuliert! Danke
Hat schon mein Vater – und der ist schon über 30 Jahre aus dem Berufsleben ausgeschieden – gemeint, dass die Gesetze und Erlässe immer unzureichender werden, es permanent Novellierungen und Zusätze gibt, die einem Juristen auf freier Wildbahn das Leben auch gehörig erschweren, da man sich dann vieles erst mühsam zusammensuchen und ausgraben muss!
Also in meinen Augen ist ein Vertragsarzt für Allgemeinmedizin das, was in meiner Kindheit und Jugend der praktische Arzt war!
Der Onkel war prakt. Arzt, mein Mann Allgemeinmediziner.
Der Vertragsarzt ist einer, der einen Vertrag mit den Krankenkassen hat!
Könnete, weil ja hier die Reederei angesprochen wurde, auch sein, dass Betriebsärzte – und ein solcher wäre das – das Recht bekämen derartige Atteste auszustellen, aber eher unwahrscheinlich!
Das sind nicht die einzigen Kritikpunkte. Die Handschrift unserer Oberhirnis ist wieder deutlich erkennbar!
Ich halte nichts für einen Zufall. Es könnte ja auch sein, dass man Fehler drinnenlässt und dann das Gesetz wegen dieser Fehler aufgehoben wird, sobald alle durchgeimpft sind. Dann hat es seinen Zweck erfüllt, man spielt auf rechtsstaatlich und entschuldigt sich.