Kritik an Mund-Nasen-Schutz und Impfung

Sönnichsen hatte bei verschiedenen Gelegenheiten folgende Aussagen getätigt: So werde die Gefährlichkeit von Covid-19  überschätzt, die Todesraten wären auch auf Lebensumstände der Patienten, auf die statistische Zählweise und auch auf die Funktionalität des Gesundheitswesens zurückzuführen. Insbesondere für Kinder sei die Erkrankung in den allermeisten Fällen ungefährlich. Er sagte auch, der verordnete Mund-Nasen-Schutz bringe so, wie er von den meisten Menschen angewandt würde, mehr Schaden als Nutzen und die einzig sinnvolle Maßnahme zum Schutz vor COVID-19 sei Händehygiene, Hust- und Niesetikette sowie Abstand von Erkrankten. Überdies seien die Impfstoffe hinsichtlich Langzeiteffektivität und –sicherheit nicht ausreichend geprüft worden.

MedUni distanziert sich nach wie vor von Sönnichsen

Sönnichsen war mehrmals medial gegen die Anti-Corona-Maßnahmen aufgetreten. Auf der Homepage seiner Abteilung distanziert sich die MedUni nach wie vor von seinen Aussagen zur Infektion. Er sei kein “Experte auf dem Gebiet der Biologie, Diagnose oder Therapie von Viruserkrankungen”, heißt es dort.

Der Mediziner hatte unter anderem auf einer Pressekonferenz zur Gefährlichkeit von Covid-19 referiert – die überschätzt werde, wie er befand. Gegen die Strafe von 5000 EUR, zu der ihn der Disziplinarrat der Ärztekammer verdonnert hatte, legte Sönnichsen Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien ein. Damit sei er nun erfolgreich gewesen, zeigte er sich erfreut.

Freiheit der Wissenschaft

Das VWG Wien hat dazu laut der Aussendung des Mediziners festgehalten: “Die vom Disziplinarbeschuldigten getätigten inkriminierten Äußerungen, die er als solche nicht bestreitet, stellen Werturteile dar, die auf einer faktischen Grundlage beruhen.” Sie seien im Rahmen der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Freiheit der Meinungsäußerung als auch der Freiheit der Wissenschaft erfolgt. Von der Ärztekammer gab es vorerst keine Stellungnahme.