In der Anzeige steht der Verdacht der fahrlässigen Tötung im Raum (Paragraf 80 StGB), bei mehreren Opfern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Bei den Betroffenen handelt es sich um Tumorpatienten. Ein ehemaliger Kollege des Arztes wandte sich an die Kanzlei Rast & Musliu. Susanne Kurtev, die Juristin ist im Bereich Arzthaftung spezialisiert, hat im Auftrag ihres Mandanten am 26. Mai die Sachverhaltsdarstellung eingebracht.

Weitere Opfer befürchtet

Der fragwürdige Tod von fünf Patienten mit Krebserkrankungen seit dem Jahr 2017 muss nun untersucht werden. Laut Kurtev gibt es auch einen sechsten Fall, wo es zu medizinischen Auffälligkeiten gekommen sei. Der Betroffene sei laut der Anwältin “dem Tode geweiht”.

Die Juristin geht davon aus, dass es weitere Opfer geben könnte. Betroffene können sich an die Kanzlei wenden. (APA)