„Der aktuelle und besonders tragische Fall aus Deutschland, bei denen 12- und 13-jährige Mädchen ein anderes Mädchen ermordet haben, zeigt einmal mehr, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht“, sagt Nepp. „Es gibt keinen Grund Verbrecher – seien es Mörder, Vergewaltiger oder Räuber – vor einer Strafe zu bewahren, nur weil diese das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Die Kriminalität von ausländischen Jugendbanden ist in Wien ein täglich wachsendes Problem und es braucht eine Rechtsgrundlage um diesem Problem habhaft zu werden“, führt Nepp aus.

Das von Gegnern einer Herabsetzung der Strafmündigkeit vorgebrachte Argument, dass damit kaum bis keine präventive Wirkung erzeugt, bestreitet Nepp: „Einerseits bin ich der Überzeugung, dass sehr wohl eine präventive Wirkung entsteht, vor allem dann, wenn Teile von Jugendbanden bereits im Gefängnis sitzen und zweitens geht es vor allem darum, dass Schwerkriminelle nicht in unserer Gesellschaft frei herumlaufen sollten. Für solche Verbrecher gibt es nur zwei angemessene Aufenthaltsorte: Den Abschiebeflieger ins Herkunftsland oder das Gefängnis“, meint Nepp.