In der Nacht auf den 20. April vergangenen Jahres wurde der Algerier Hamlaoui D. (31) vor der U-Bahnstation Jägerstraße mit einer 70 Zentimeter langen Machete und mehreren Messern getötet. “Für das, was ich Ihnen erzählen werde, werden Sie einen starken Magen brauchen”, warnte Staatsanwältin Iris Helm die Geschworenen zu Beginn ihres Eröffnungsvortrags im Prozess gegen die vier mutmaßlichen Mörder. Das Opfer sei “regelrecht zerhackt” worden.

Laut Anklage wurde Hamlaoui D. nach vorangegangenen Streitereien gezielt in eine tödliche Falle gelockt und mit äußerster Gewalt getötet. “Alle vier Angeklagten haben diesen schrecklichen, brutalen und furchtbar blutigen Mord geplant und gemeinsam begangen”, sagte die Staatsanwältin. Das Opfer sei infolge einer mehrfachen Durchtrennung der Schlagader und aufgrund des starken Blutverlusts, der zu einem Herz-Kreislauf-Versagen führte, gestorben. Staatsanwältin Helm: “Die Klinge der Machete ist im Wadenbein des Opfers stecken geblieben.”

Die Angeklagten im Alter von 21, 22, 25 und 29 Jahren kannten das Opfer seit längerem. Alle fünf stammten aus Constantine, mit knapp 450.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt Algeriens, und hatten mangels beruflicher Perspektiven ihre Heimat Richtung Europa verlassen. Hamlaoui D. war laut Anklage in eine länderübergreifende Drogenorganisation eingebunden, drei Angeklagte sollen für ihn in Wien als sogenannte Streetrunner gearbeitet und Drogen verkauft haben. Bei der Abrechnung soll es zu Unstimmigkeiten gekommen sein, die Beschuldigten – vor allem der 22-Jährige – fühlten sich übers Ohr gehauen und kamen “überein, ihre Probleme mit Hamlaoui D. endgültig gewaltsam zu lösen”.

Haupttäter: "Ich war blind vor Wut"

Das Opfer hatte aufgrund der Fülle der ihm zugefügten Hieb-, Schnitt- und Stichwunden keine Überlebenschance. Im Ermittlungsverfahren hat sich der 22-Jährige zu den ihm vorgeworfenen Tathandlungen grundsätzlich geständig gezeigt, wobei er behauptet, unter dem Einfluss von Tabletten gestanden zu sein. Außerdem sei Hamlaoui D. bewaffnet gewesen. Er sei während der Tat “außer sich” gewesen und habe “blind vor Wut” mit der Machete auf das Opfer eingeschlagen. Die drei anderen Angeklagten waren bisher nicht geständig.

Dem Quartett droht lebenslange Haft, es gilt die Unschuldsvermutung.