Will Testosteron-Wert nicht senken: Athletin zieht gegen die Schweiz vor Gericht
Die 30-jährige Doppel-Olympiasiegerin Caster Semenya wirft der Schweiz Verstöße gegen den Schutz vor Diskriminierung und herabwürdigender Behandlung sowie Missachtung ihres Privatlebens vor. Die Schweiz muss sich nun Fragen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellen. Der Fall wird zudem vorrangig behandelt.
Es geht um eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes „World Athletics“ zum Testosteron-Limit für Mittelstrecken-Läuferinnen mit intersexuellen Anlagen. Die Regel verlangt, dass Semenya ihren natürlichen Testosteron-Wert durch Medikamente senkt – die dreifache Weltmeisterin lehnt das ab. Für den Verband gehört Semenya zu den „biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten“. Sie darf nicht bei Bewerben zwischen 400m und einer Meile starten.
Beschwerde zurückgewiesen
Im Herbst 2020 hatte die zweifache 800-m-Olympiasiegerin vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne eine Niederlage hinnehmen müssen. Es hatte ihre Beschwerde zurückgewiesen, mit der Semenya gegen eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) vorgegangen war.
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