Auch im kommenden Coronawinter sollen Skifahren, Winterurlaub und Après-Ski möglich sein, allerdings unter strengeren Auflagen als im vergangenen Jahr. In Seilbahnen soll die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) sowie eine FFP2-Maskenpflicht für alle in allen Stufen gelten. Für Gastronomie und Hotellerie wird ebenfalls ein 3G-Nachweis erforderlich sein, ab Stufe 3 zählt beim Testen nur noch ein PCR-Test, gab Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Montag bekannt.

Das sind die wichtigsten Regeln im Überblick

In Seilbahnen gilt die 3G-Regel sowie FFP2-Maskenpflicht

Aprés-Ski wird nur unter strengen Regeln, analog zur Nachtgastronomie möglich sein.

Für Gastronomie und Hotellerie gilt die 3G Regel, ab Stufe 3 sind für den Getestet-Status nur mehr PCR-Tests zulässig

Die Regeln für Après Ski sollen sich an den Regeln für die Nachtgastronomie anlehnen. Orientieren will sich die Regierung dabei an den allgemeinen Coronabeschränkungen, die von der Auslastung der Intensivbetten abhängen. Hierfür gibt es einen 3-Stufenplan. Die 3G-Regel wird auch auf den Weihnachtsmärkten gelten.

Schlangen vor den Gondeln und Seilbahnen soll es heuer nicht geben, zumal keine Kapazitätsbeschränkungen angedacht sind. Auch Abstandsregeln wie im Vorjahr wird es nicht geben.