Es wäre ein ordentlicher Skandal, wenn sich die Vorwürfe gegen einen der größten Softwarekonzerne der Welt als wahr herausstellen würden: Bei der deutschen SAP soll eine Aufsichtsratswahl manipuliert worden sein, woraufhin die Staatsanwaltschaft Heidelberg nun ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Prozessbetrugs gegen den Software-Riesen auf den Weg gebracht hat, so ein Sprecher der Anklagebehörde am Donnerstag.

500 000 Euro für Hilfe bei Wahlbetrug versprochen?

Stein des Anstoßes für das Verfahren war eine Klage eines Ex-SAP Mitarbeiters, die im Mai vom Landgericht Heidelberg allerdings abgewiesen worden war. In der Klage ging es um 500 000 Euro, die ein früherer SAP SE-Mitarbeiter von einem Betriebsrat des Unternehmens gefordert haben soll. Der Kläger begründete seine Forderung damit, dass die Summe vertraglich vereinbart gewesen sei, wenn er dem Betriebsrat bei der Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat helfe. Das Landgericht wies die Klage als sittenwidrig zurück, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte. Ein solcher Vertrag verstoße gegen ein gesetzliches Verbot im Rahmen des Mitbestimmungsgesetzes zur Beeinflussung von Aufsichtsratswahlen.

Sittenwidriger Vertrag soll doch echt sein

Allerdings sei die Unterschrift unter den sittenwidrigen Vertrag laut Gutachten vermutlich echt, erklärte eine Sprecherin des Gerichts. Das hatte der Beklagte aber stets bestritten und behauptet, er sei nicht in unlautere Absprachen verwickelt gewesen – die Akte landete bei der Staatsanwaltschaft.

Wie der Sprecher der Anklagebehörde auch betonte, seien nun die Beteiligten um Stellungnahme gebeten. SAP selbst meldete sich allerdings noch nicht zu den Vorwürfen, über die zuerst die “Rhein-Neckar-Zeitung” berichtet hatte. Auf den Aktienkurs der SAP haben die Vorwürfe indessen (noch) keine Auswirkung gezeigt: Die SAP-Aktie legt im XETRA-Handel zeitweise 1,18 Prozent auf 117,96 Euro zu.