Während ORF-Redakteure bei diversen Skandalen und Skandälchen in der Innenpolitik meist sehr schnell mit Rücktrittsforderungen sind, soll der Kollege im Visier der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) “keine dienstrechtlichen Konsequenzen” spüren, meint die ORF-Kommunikaktionsabteilung: Chefredakteur Walter Schneeberger vom Landesstudio Burgenland hätte ja “dementiert”, dass er 50 Gramm Gold vom Vorstand der Commerzialbank Mattersburg erhalten hätte. Obwohl genau das in einer langen Liste von Beschenkten Schwarz auf Weiß von der WKStA bei ihrem Antrag auf Kontoöffnungen dokumentiert ist. Und: Die angebliche Geschenksübergabe war für den 5. Mai 2020 notiert, für den 60. Geburtstag des ORF-Chefredakteurs.

Geschenke im Wert von bis zu 3579 Euro

Der ORF-Chefredakteur dementiert nun den Erhalt von 50 Gramm Gold im Wert von damals 2375 Euro – auch der Zeitpunkt der Geschenkannahme wäre äußerst schlecht gewesen: Immerhin musste die Commerzialbank Mattersburg mit einem Schuldenstand von mehr als 700 Millionen Euro nur drei Monate später Konkurs anmelden.

Die Liste der WKStA, auf der die Namen jener mutmaßlichen Beschenkten aufgelistet sind, ist hochbrisant: Wie der eXXpress bereits berichtet hat, finden sich darauf auch die Namen von neun Polizeibeamten, eines Staatsanwalts, eines Richters und eines Managers einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft, die in Folge mehr als 17 Millionen Euro durch die spätere Mega-Pleite der burgenländischen Kleinbank verloren hat.

Verteilt wurden Gold- oder Silberbarren bis zu einem Gewicht von einem Kilo – die Geschenke im Wert von bis zu 3579 Euro können somit kaum noch als “kleine Aufmerksamkeit” gewertet werden.

Führte die Commerzialbank Mattersburg: Martin Pucher (66)

94 Kontoöffnungen bis Ende Juni

Für die 94 Kontoöffnungen hat die WKStA laut Beschluss des Landesgerichts Wien nun bis zum 30. Juni 2022 Zeit. Vielleicht bestätigt sich dann doch noch einiges, was nun dementiert wird – oder einfach ausgesessen werden soll. Für alle 94 Personen, gegen die wegen des Verdachts des § 305 Strafgesetzbuch ermittelt wird, gilt die Unschuldsvermutung.