Nach dem Tod von Prinz Philip gedenkt Großbritannien am Samstag mit Salutschüssen und Schweigeminuten des am Freitag verstorbenen Ehemannes von Königin Elizabeth II. Ab 12.00 Uhr zu Mittag (14.00 Uhr MESZ) feuern Kanonen in zahlreichen Städten von London über Edinburgh in Schottland, Belfast in Nordirland bis Gibraltar an der Südspitze der Iberischen Halbinsel sowie von den Kriegsschiffen der Royal Navy über einen Zeitraum von 40 Minuten 41 Schüsse ab.

Das genaue Procedere wurde breites vor vielen Jahren unter dem Code-Namen „Operation Forth Bridge“, Namensgeberin ist eine Eisenbahnbrücke im schottischen Edinburgh, geplant und tritt nun in Kraft.

Glockengeläut, Trauerflor und Fahnen auf Halbmast

Westminster Abbey, die Kirche wo die spätere Queen und Prinz Philip 1947 geheiratet hatten, hatte bereits am Freitag 99-mal seine Glocke geläutet – einmal für jedes Lebensjahr des Verstorbenen. Die Flaggen an allen Regierungsgebäuden wehen seit Freitag auf halbmast. Dies soll bis zum Morgen nach der Beisetzung des Prinzgemahls so bleiben, deren Termin noch nicht bekannt gegeben wurde. Berichten zufolge soll sie in der St.-Georgs-Kapelle auf Schloss Windsor bei London stattfinden. An sich ist zunächst eine achttägige Trauerphase geplant, in der sämtliche Mitglieder der königlichen Familie keine offiziellen Termine wahrnehmen werden. Auch wird die Queen keine Gesetze unterzeichnen.

Der königliche Zeremonienstab im Pralament in London wird in schwarzes Tuch geschlagen, die Abgeordneten tragen schwarze Bänder am linken Arm und männliche Parlamentarier eine schwarze Krawatte. Die Königsfamilie wird in der gesamten Zeit nur in Trauerkleidung erscheinen und ebenfalls Armbinden tragen.

Auch für die Royals gelten Corona-Bestimmungen

Die Regeln in der Corona-Pandemie dürften den Trauerfeiern Zwänge auferlegen, vor allem was die Zahl der Teilnehmer betrifft. Statt 800 Gästen muss sich die Queen auf 30 beschränken. Mit Spannung wird vor allem erwartet, ob der inzwischen in Kalifornien lebende Prinz Harry, ein Enkel der Queen und des Verstorbenen, zu der Beisetzung wird kommen können. (APA/red)