Nachdem ein Bursch (17) im Laufe seines Lebens seine Eltern oftmals verbal und physisch attackiert haben soll, wurde es den beiden zu viel. Am 2. Jänner ließ der Vater seinen Sohn im Domizil in einem noblen Wiener Bezirk festnehmen. Seitdem sitzt er aufgrund der Vorwürfe der fortgesetzten Gewaltausübung und der gefährlichen Drohung gegen die Eltern in Untersuchungshaft, berichtete der “Standard”.

Wie seine Mutter (55) berichtet, sei ihr Sohn bereits in sehr jungen Jahren “schwierig” gewesen, begonnen hat dies bereits als er ein Baby war. Mit dem Schulbeginn wurden die Verhaltensauffälligkeiten immer stärker ausgeprägt, heißt es weiter. Er habe seine Eltern beschimpft, als er im Volksschulalter erstmals stationär in einer psychiatrischen Klinik aufgenommen wurde. Kurz darauf hätte er sie auch körperlich attackiert.

Ärzte konnten nicht helfen

Er hat mich gefühlt einmal im Monat angegriffen. Über zehn Jahre, heißt es von seiner Mutter. Der Jugendliche bekennt sich schuldig, bestreitet jedoch die Häufigkeit, heißt es im “Standard” weiter. Als der Richter ihm Fotos von den verwüstetem Schlafzimmer seiner Eltern oder sogar Hämatome an der Hüfte seines Vaters zeigte, antwortete der Angeklagte. Ich habe mich hilflos gefühlt. Das ist die einzige Begründung, die ich sehe. Dazu ergänzte er: Ich wollte meinem Vater wirklich nie etwas Schlimmes. Ich liebe ihn!

“Er ist größer geworden, und niemand hat geholfen”, erklärt seine Mutter. Auch die Ärzte hätten keine klare Diagnose stellen können. Und betonte: “Er hat nach Hilfe gerufen, aber wir konnten sie ihm nicht geben. Auch die Psychologen nicht”.

Sechs Monate bedingte Haft

Die Eltern haben nun eine einstweilige Verfügung gegen ihren Sohn erwirkt. Diese ist ein Jahr lang gültig. Der Richter verurteilte den Burschen – der mehrmals unter Tränen beteuerte, dass ihm alles sehr leid tue –, zu sechs Monaten bedingter Haft. Das Wiener Jugendamt, seine gesetzliche Vertretung, hat ihm einen Platz in einer Betreuungseinrichtung organisiert, wo er auch nach seinem 18. Geburtstag wohnen kann.