Die Sanktion der Kartellbehörde wurde gegen zwei Unternehmen der Amazon-Gruppe, die in Luxemburg ansässige Amazon Services Europe und Amazon EU, verhängt. Im Rahmen der Ermittlungen hat das Kartellamt festgestellt, dass auf der Amazon-Webseite, auf der die Eigenschaften der ausgewählten Ware beschrieben werden, sowohl bei den von Amazon selbst als auch bei den von Dritten verkauften Produkten die Option “Regelmäßiger Kauf” anstelle von “Einmaliger Kauf” voreingestellt ist.

“Auf diese Weise wird die Wahlfreiheit der Verbraucher erheblich eingeschränkt”, kritisierte die italienische Kartellbehörde. Das grafische Ankreuzen des wiederkehrenden Kaufs verleite zum regelmäßigen Kauf eines Produkts – auch ohne tatsächlichen Bedarf – und schränke so die Wahlfreiheit des Kunden ein.