Zehntausende von Berufspendlern und Reisenden werden sich noch an die Schikane erinnern. Mehrfach erklärte Bayern während der Corona-Pandemie das Nachbarland Österreich zum Hochrisikogebiet. Mit fatalen Folgen für alle, die ins Nachbarland wollten oder mussten. Einreisende aus einem Hochrisikogebiet schickte der Freistaat zeitweise automatisch für zehn Tage in Quarantäne. Dies erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) – das höchste Zivilgericht – jetzt für unwirksam. “Die Einreise aus einem Risikogenbiet ist grundsätzlich nicht geeignet, den für eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Ansteckungsverdacht zu begründen”, sagte ein Justizsprecher etwas verklausuliert.

"Einreisequarantäne habe die Freiheitsrechte der Einzelnen unzulässig beschnitten"

Gemeint ist und so sagten es die Richter auch in der Urteilsbegründung: Für einen Ansteckungsverdacht, der die Quarantäne gerechtfertigt hätte, hätte es bei den Betroffenen regelmäßig eindeutige Symptome und eine entsprechende Anamnese oder einen Kontakt mit einer infizierten Person gebraucht. Die Verordnung sei aber auch deshalb unwirksam, weil der für die Einstufung als Risikogebiet maßgebliche Verweis auf die jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts gegen das Rechtstaatsprinzip verstoße. Denn zum Zeitpunkt des Erlasses habe es an einer gesetzlichen Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten gefehlt.

Eine böse Schlappe für die Wächter über die Corona-Maßnahmen. Laut Höchstgericht habe die Einreisequarantäne die Freiheitsrechte der Einzelnen unzulässig beschnitten. Sie sei sogar willkürlich gewesen, denn: Zum Zeitpunkt der Verordnung habe Bayern selbst höhere Ansteckungsraten gehabt als vom Freistaat als Risikogebiete eingestufte Regionen. Die Einstufung sei deshalb intransparent und nicht nachvollziehbar gewesen.

Das Gericht ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Sollte das Urteil halten, könnten sich daraus für Betroffene Schadenersatzansprüche ableiten, weil sie zu unrecht in Quarantäne geschickt worden waren.