Zehn Tage Quarantäne: Aktuelles Gerichtsurteil korrigiert Corona-Schikane
Es kommt naturgemäß spät, ist aber von großer Bedeutung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Corona-Einreisequarantäne für Reisende und Berufspendler aus dem “Hochrisikogebiet” Österreich und anderen Regionen im Nachhinein für unwirksam erklärt.
Zehntausende von Berufspendlern und Reisenden werden sich noch an die Schikane erinnern. Mehrfach erklärte Bayern während der Corona-Pandemie das Nachbarland Österreich zum Hochrisikogebiet. Mit fatalen Folgen für alle, die ins Nachbarland wollten oder mussten. Einreisende aus einem Hochrisikogebiet schickte der Freistaat zeitweise automatisch für zehn Tage in Quarantäne. Dies erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) – das höchste Zivilgericht – jetzt für unwirksam. “Die Einreise aus einem Risikogenbiet ist grundsätzlich nicht geeignet, den für eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Ansteckungsverdacht zu begründen”, sagte ein Justizsprecher etwas verklausuliert.
"Einreisequarantäne habe die Freiheitsrechte der Einzelnen unzulässig beschnitten"
Gemeint ist und so sagten es die Richter auch in der Urteilsbegründung: Für einen Ansteckungsverdacht, der die Quarantäne gerechtfertigt hätte, hätte es bei den Betroffenen regelmäßig eindeutige Symptome und eine entsprechende Anamnese oder einen Kontakt mit einer infizierten Person gebraucht. Die Verordnung sei aber auch deshalb unwirksam, weil der für die Einstufung als Risikogebiet maßgebliche Verweis auf die jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts gegen das Rechtstaatsprinzip verstoße. Denn zum Zeitpunkt des Erlasses habe es an einer gesetzlichen Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten gefehlt.
Eine böse Schlappe für die Wächter über die Corona-Maßnahmen. Laut Höchstgericht habe die Einreisequarantäne die Freiheitsrechte der Einzelnen unzulässig beschnitten. Sie sei sogar willkürlich gewesen, denn: Zum Zeitpunkt der Verordnung habe Bayern selbst höhere Ansteckungsraten gehabt als vom Freistaat als Risikogebiete eingestufte Regionen. Die Einstufung sei deshalb intransparent und nicht nachvollziehbar gewesen.
Das Gericht ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Sollte das Urteil halten, könnten sich daraus für Betroffene Schadenersatzansprüche ableiten, weil sie zu unrecht in Quarantäne geschickt worden waren.
Kommentare
Und heute sagen all die ekelhaften Mitläufer wie damals: “Wir haben ja nichts gewusst” oder “Wir konnten doch nicht anders”.
Zur Erinnerung: wegen der südafrikanischen Variante hatte Bayern die Einreise aus Tirol zeitweise untersagt. Selbst der Tiroler Landeshauptmann konnte trotz Information der bayrischen Regierung nicht im geschlossenen Autokonvoi über das deutsche Eck nach Wien reisen. Zeitgleich war aber die Einreise von Frankreich nach Deutschland möglich. Die Infektiosität des Virus richtete sich offensichtlich nur nach geographischen Gegebenheiten (?)
Echt toll, hier steht ein einziger Kommentar …..von in der Früh…..
Heißt aber auch, dass jene die sich nicht daran gehalten haben und gestraft wurden, die Strafe zurückerstattet bekommen, bzw. noch anstehende Verfahren fallen gelassen werden müssen.
Ich hoffe die Wähler merken sich, wer derartige Verordnungen erlassen hat und wählen die Grundrechtsbeschränker nie wieder.
Ja Blabla,, es war furchtbar, ich vergesse das niemals!
Es wird wohl schwierig, die Geschädigten zu entschädigen. Daher müsste es zumindest Konsequenzen für die Erlasser der illegalen Verordnung geben. Gibt’s die?
Und was bringt´s? Außer dem, was wir eh schon wissen nämlich, dass der Herr Söder alles andere als ein demokratischer Politiker ist, der den bayerischen Rechts- und Wertestaat eher schlecht als recht vertritt?
Aber das ist ja nichts Neues!
Da haben wir Glück, unsere Regierung war sehr menschlich während des C-Theaters, die sperrten uns einm die wollten die Zügel straffer ziehen, uns die Familienfeste verbieten, Ungeimpfte aus Österreich ausweisen, die Kinder durften nicht im Freien spielen, wur durften nicht einkaufen und zum Friseur gehen und so weiter und so weiter……! Ich sage ja immer Glück muss man haben, wenn so eine (un)fähige Regierung versucht das Land zu ruinieren.
Man durfte zu schwerkranken Angehörigen nicht ins Krankenhaus, das werde ich diesen Politikern mein Leben lang nicht vergessen!
Höchst typisches Vorgehen im EU-Raum. Nachträglich werden plötzlich jedwede Maßnahmen und aus dem politisch inkorrekten Ärmel geschüttelte Regelungen korrigiert. Der finanzielle Schaden am System (Steuergelder) sowie die Schäden an den betroffenen Personen selbst (Existenz, Jobverlust, psychische Probleme etc.) sind allerdings keineswegs korrigierbar. Teufelswerk dieser linkslinken, korrupten EU-Bagasch.
Treffender kann man es nicht formulieren.
Kommen dann aber zahlreiche Schadenersatzansprüche kann auch Personelle Konsequenzen geben. Gegen das Vergessen: Corona-Hetze dokumentiert
Alle Betroffenen müssen sofort den Staat verklagen!
Der Staat, hat unser aller Leben gerettet. Ich werde dem Staat für immer dankbar sein. Ohne die Corona Maßnahmen, wäre schlimmes passiert. Gott schütze die Politiker in Deutschland.
Es wird Zeit für Prozesse ähnlich den Nürnberger Prozessen wo alle damals handelnden Politiker antreten müssen.. und dann Knast und Pfändungen aufs Existenzminimum bis ans Lebensende!! Und gleich auch alle Medienvertreter die Propaganda und Desinformation geliefert haben bis hin zu den Kieberern die willfährig alle Maßnahmen exekutiert haben.
Die Quittung kommt bei der nächsten Wahl.
Das hoffe ich und werde sogar dafür beten!
Für mich war nur erschreckend, wie leicht die Politiker die Verfassung (das sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat), ohne nennenswerten Widerstand der Hüter der Verfassung, außer Kraft setzen konnten. Für eine gewisse Edtstadler war es möglich das Ungeimpfte gekündigt werden können, oder ein Lookdown, was nichts anderes als Freiheitsentzug ist, war für sie sehr dringend umzusetzen. Der Hammer war auch, dass Ungeimpfte nicht mehr in Österreich wohnen dürften. Es gehört eine Amtshaftung für Politiker her.