
Zwei Afghanen wegen des Mordes an Leonie (13) festgenommen
Paukenschlag in den Ermittlungen rund um den Mordfall um Leonie aus Niederösterreich: Nachdem die erst 13-Jährige Leonie am Samstag in Wien Donaustadt leblos aufgefunden wurde – offenbar wurde sie erstickt – konnte die Polizei am Montagabend zwei tatverdächtige Afghanen (16, 18) festnehmen.
Der Fund einer 13-jährigen weiblichen Leiche in Wien Donaustadt schockte am Samstag ganz Österreich. Seit am Montag mehr Details zum Fall bekannt wurden, und sich herausstellte, dass es sich bei der Person um ein erst 13-jähriges Mädchen handelte, kennt die Bestürzung keine Grenzen. Die Ermittlungen liefen und laufen auf Hochtouren, schon am Montagabend wurden zwei männliche Verdächtige im Zusammenhang mit der schrecklichen Tat festgenommen. Die Männer stammen offenbar aus Afghanistan.
Die Ermittlungen liefen auf Hochtouren
Seit dem Fund des Mädchens, das aus dem Bezirk Tulln in Niederösterreich stammt und von ihren Eltern als Leonie identifiziert wurde, laufen die Ermittlungen des Landeskriminalamts Wien auf Hochtouren. Durch Zeugenaussagen konnten schnell Tatverdächtige ausgeforscht werden.
Wie die Landespolizeidirektion Wien vermeldete, konnten in den heutigen Nachmittagsstunden durch das Landeskriminalamt Wien in Zusammenarbeit mit Beamten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität zwei männliche Tatverdächtige vorläufig festgenommen werden. Bei den beiden handelt es sich um einen 16- und einen 18-Jährigen, beide stammen aus Afghanistan. Die Einvernahmen der Festgenommenen werden am morgigen Tage erfolgen.
Mehrere Fragen noch ungeklärt
Ob Leonie die beiden Männer gekannt hatte, ist noch nicht klar. “Das wird noch ermittelt”, sagte Polizeisprecherin Barbara Gass. Auch ob es Hinweise auf ein Sexualdelikt gibt, ist ebenfalls0 noch offen. Die Verdächtigen wurden bisher noch nicht zu der Tat befragt. “Sie werden morgen einvernommen”, sagte Gass.
Zeugen hatten die Leiche Samstagfrüh auf einer Grünfläche zwischen Fahrbahnen an einen Baum gelehnt mit zahlreichen Hämatomen, unter anderem im Halsbereich, gefunden. Reanimationsversuche blieben erfolglos. Das junge Opfer war am Sonntag von den Eltern identifiziert worden.
Zunächst war die Identität der Toten unklar, auch passten keine Abgängigkeitsanzeigen zum Opfer. Nachdem die Polizei am Sonntag eine Personenbeschreibung inklusive der Kleidung der Toten veröffentlichte, meldeten sich die Eltern auf einer Polizeiinspektion in Niederösterreich und identifizierten das Opfer als Tochter. Das Mädchen hatte auch in Niederösterreich gewohnt. Wie und warum das Kind am Wochenende nach Wien gekommen war, ist nun Gegenstand von Ermittlungen.
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Kommentare
Wenn unser (ein) Staat ein gerechter Staat wäre, dann würde er ins Museum gehen und ein besonders grausames Richtwerkzeug Wiener Prägung wieder in Betrieb nehmen, um damit gerechte Urteile für solche schandhafte Untaten und Verbrechen zu vollziehen.
Aber leider ist unser Staat kein gerechter Staat, der dem Volke und dem Volkswillen dient und dessen Leitziel Gerechtigkeit ist.
Solange bleiben diese Ungerechtigkeiten eben bestehen, bei einer Regierung, der das Volk mehr oder weniger wurscht ist.
Seit froh in Deutschland ist es viel schlimmer seit 2015 „danke Frau Merkel
FPÖ hilf.
Die Hauptschuld trifft die Höchstrichter des VfGH, die regelmäßig negative erstinstanzliche Asylbescheide rückgängig machen. Obwohl im VfGH rein theoretisch eine rechts-konservative Mehrheit herrscht, entscheiden auch jene Höchstrichter, die auf einem ÖVP-Ticket im VfGH sitzen, i.d.R. pro Asyl – und das mit haarsträubenden Begründungen. Diese Höchstrichter sind dem linken, asylfreundlichen Flügel der ÖVP (á la Mitterlehner, Karas, Konrad) zuzurechnen. Von den SPÖ-nahen Richtern und der grünen Vizepräsidentin des VfGH ist ohnehin nichts anderes zu erwarten.
Ich muss berichtigen: Für Berufungen ist nicht der Verfassungsgerichtshof zuständig, sondern das Bundesverwaltungsgericht. Wegen der beschleunigten meist negativen Asylbescheide in erster Instanz (Behörde) häufen sich beim BVG die Einsprüche und die Bearbeitungsdauer geht ins Unendliche – ebenso wie die Kosten, denn das kostet den Staat viel mehr. Die blau-schwarz/türkise Regierung hat öffentlichkeitswirksam verkündet, dass schneller negativ entschieden wird – was im Endeffekt viel mehr kostet, als gründlichere erstinstanzliche Verfahren, die keinen Einspruch nach sich ziehen.
Wenn man Gott und der Welt zugang lässt zum Eigenheim dann darf man sich nicht wundern wenn niedere Kreature in diesen Heim Verbrecher-party feiern. Das ist der Preis den wir den Willkommensklatscher und jenen Menschen zu verdanken haben die Unser Haus an alle verkaufen!
Sie irren, nicht kostenlos, die Anwälte dürfen auch noch wir bezahlen!
Keine Sorge, den beiden Afghanen geht es gut und sie sind wohlauf! Sie werden auch bereits psychologisch betreut. Und von der Caritas konnten glücklicherweise schon mehrere Anwälte beauftragt werden, die die beiden jungen Männer kostenlos rechtlich betreuen.
Meine Antwort ist verrutscht. Für die Anwaltskosten dürfen selbstverständlich wir aufkommen.
Frau Ministerin Zadic, machen Sie gerade Stillpause? Wo bleibt Ihr Protest gegen diesen brutalen Frauenmord?
Das ist man einfach nur traurig und Fassungslos… Man kan nur hoffen, das der nächste Kanzler Kickl heißt…
Diese Leistung der Ermittler finde ich absolut beeindruckend. Falls das auch nicht letztlich die Täter sein sollten – momentan dürfte es sehr danach aussehen, dass die es sind -, ist das aber schon ein gewaltiges Ermittlungsergebnis nach so kurzer Zeit!