
"Zweifel an FFP2-Maske": Prozessstart gegen Altenheim-Pfleger nach 18 Todesfällen
Fünf Angestellte eines Pflegeheims müssen sich vor Gericht verantworten, weil das unvollständige Hygienekonzept zu insgesamt 18 Todesfällen innerhalb kurzer Zeit geführt haben soll. Der Anwalt eines Angeklagten sprach von “einer Zeit falscher Narrative” und bezweifelte die Wirksamkeit von FFP2-Masken.
Prozessstart in Leoben (Stmk): Fünf großteils leitende Angestellte müssen sich wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verantworten. Schuldig fühlte sich keiner der Angeklagten, zwei verweigerten die Aussage.
Ab November 2020 waren im Pflegeheim Tannenhof 18 Menschen an oder mit Covid-19 gestorben, insgesamt waren durchschnittlich 50 Bewohner in der Einrichtung untergebracht. Wegen Personalmangels musste schließlich sogar das Bundesheer aushelfen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, dass sie “teils durch Unterlassung von Schutzmaßnahmen, teils durch Erteilung von Weisungen, dass nicht mehr zwischen positiv auf SARS-CoV-2 und negativ auf SARS-CoV-2 getesteten Bewohnern unterschieden werde”, Handlungen begangen hätten, die zur Verbreitung der ansteckenden Krankheit geführt haben sollen.
Anwalt bezweifelte Wirksamkeit von FFP2-Maske und Tests
Schweigsam gaben sich auch der Erst- und der Drittangeklagte, die der Geschäftsführung angehört hatten, sie wollten keine Angaben machen. Sehr wortreich führte dagegen der Verteidiger der beiden Männer aus, dass die Medien an allem schuld seien. “Durch die Medien wird Druck erzeugt, deswegen sitzen wir hier”. Er sei überzeugt, “der wahre Grund, warum wir hier sind, ist, dass wir Corona medial aufarbeiten”. Dass so viele Menschen in dem Heim gestorben seien, habe verschiedene Ursachen, aber “die Schuld bei den Angeklagten zu suchen, ist extrem falsch”. Der Strafantrag gründe auf dem Gutachten einer Sachverständigen, die seinen Ausführungen nach befangen sei, da sie in einem Konkurrenzunternehmen arbeiten würde.
Sehr ausführlich äußerte sich der Anwalt des zweiten Beschuldigten. Er beklagte, dass “keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, die gegen gewisse Narrative verstoßen, überhaupt zugelassen werden”. Was er damit meinte, wurde klar, als er die Aussagekraft von PCR-Tests zum Nachweis einer Infektion und die Wirksamkeit von FFP2-Masken zur Eindämmung der Ansteckung anzweifelte. Dem Pflegeheim wurde auch vorgeworfen, die Quarantänebestimmungen nicht genau eingehalten zu haben. Es habe sich nicht um Quarantäne, sondern um Isolation gehandelt, und “es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, dass Isolation schädlich ist”. Schuld an den Vorfällen seien die gewesen, “die keine Norm geschaffen haben, die keine Check-Listen zur Verfügung gestellt haben”, wetterte der Verteidiger, der von einer “Zeit der echten Unwahrhaftigkeit” sprach.
Lage im Altersheim "sehr angespannt"
Die Anwältin der Pflegedienstleiterin sah ihre Mandantin als “Bauernopfer, das vorne hingestellt wurde”. Die Frau habe die Missstände wie unzureichende Schutzkleidung und mangelnde Desinfektion der Krankenzimmer sehr wohl erkannt, aber “sie hatte diesbezüglich keine Kompetenz”. Die Situation im Pflegeheim sei “sehr angespannt” gewesen. “Meine Mandantin hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles getan”, betonte die Anwältin. Auch der fünfte Angeklagte verwies darauf, dass er gar nicht die Kompetenz gehabt hätte, etwas zu ändern, daher fühle er sich auch nicht schuldig.
Die hygienischen Zustände in dem Heim dürften zu dieser Zeit insgesamt nicht einwandfrei gewesen sein: Die Richterin erwähnte in ihrer Befragung etwa Mäusekot, Spinnweben und klebrige Türschnallen bei Patientenzimmern. “Haben Sie das weitergemeldet?”, fragte die Vorsitzende. Ja, so der Beschuldigte, doch es habe keine zusätzliche Hilfe gegeben und auch kein explizites Hygienekonzept. Die Pflegedienstleiterin hatte versucht, mit einem Konzept aus einer anderen Einrichtung die nötigsten Punkte abzudecken.
Zum Prozess, der auf vorerst elf Tage anberaumt ist, waren alle pünktlich erschienen, Zuschauer gab es nur wenige. Die Staatsanwältin beschränkte sich zu Beginn auf den Satz, sie verweise auf den Strafantrag, weitere Ausführungen gab es nicht, womit nicht alle Verteidiger einverstanden waren. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt, nach der Befragungen der Angeklagten sollen zahlreiche Zeugen gehört werden.
Kommentare
waren die vulnerablen 90-100 jährigen nicht geimpft ? Kann ich mir kaum vorstellen- waren sicher die ersten, die ihre Jaukerl bekamen. Mir tun die alten Menschen furchtbar leid, aber die Pfleger beschuldigen ist sicher nicht der richtige Weg. Für die Hygiene sollte doch das Reinigungspersonal zuständig sein, oder gibt es keines in den Pflegeheimen ? Der ganz normale “linke” Corona Wahnsinn in Österreich.
In einem Rechtsstaat werden wohl Obduktionsergebnisse die Basis für Urteile sein.
In einem Rechtsstaat …
Bei Corona handelt es sich um eine Infektionskrankheit. Das klingt zunächst mal gravierend, aber Infektion ist bald was, wenn Keime im Spiel sind. Wichtig wäre es über den Tellerrand hinauszublicken und sich an anderen Ländern, deren Herangehensweisen und den damit verbundenen Erfolg bzw. Misserfolg zu messen. Österreich hat oder will noch immer das Rad neu erfinden in dieser Angelegenheit und warum das gerade jetzt so ist, kann man sich leicht ausmalen. Aber die Infektion funktioniertbei uns nicht anders als sonst wo. Wir hysterisieren es bloß unterschiedlich und dadurch werden jetzt Menschen als Bauernopfer kriminalisiert..
Natürlich müssen die Pfleger fertiggemacht werden. Sonst würden die Drahtzieher dieser Plandemie ja indirekt zugeben, dass das alles ein riesen Hoax war.
Die wahren schuldigen sind doch ganz woanders. Aber man braucht halt einige Bauernopfer, wie immer.
Besser man verwirft den Gedanken einen Pflegeberuf zu ergreifen.
Denn ehe man sich versieht, kommt man unschuldig zum Handkuss, nur weil die Politiker….
Gerade kan doch eine Studie raus.Ansteckung in Krankhäusern lief gernauso schnell wie draussen…
das die masken nicht wirken wussten auch politiker und ärzte , aber darum ging es nie , nur um geld und macht und wieweit sich die befölkerung einschränken lässt .
Was gesichertes und faktenbasiertes Wissen ist, FFP2-Masken sind Staubschutzmasken, völlig ungeeignet zur Viren-Abwehr, weil zu grobmaschig. Daher, Freisprüche samt Schmerzensgeld für das Pflegepersonal.
Die FFP2 Masken sind Staubmasken, für zb.Schleifarbeiten, aber gegen Viren Nutzlos, aber wie schon von Anderen hier geschrieben, geht es nur ums Geld , genau so mit den Verkauf von den Impfstoff, der 0 Hilft.
Mir braucht keiner kommen, und versuchen mir was Aufzuzwingen, das würde ins Auge gehen.
Unglaublich, was mit Österreich die letzten 3 Jahre so Passiert ist.
NEGATIV, das einzige was mir dazu Einfällt.
Es ist nicht einmal bekannt, wieviele Menschen oder ob überhaupt ein einziger an Covid verstorben ist und trotztem wird angeklagt? Und wie will das Gericht die Kausalität beweisen, sollte doch jemand an COVID verstorben sein.
Unter einem Rechtsstaat stelle ich mir etwas anderes vor.
Fakten sind altmodisch, die bedarf es nicht mehr, in Zeiten von “wissenschaftlichem Konsens” – das ist sooo 20tes Jahrhundert…