Im Prozess um den bestialischen Mord an der 13-jährigen Leonie im Sommer 2021 hat der zweite der drei angeklagten Afghanen am zweiten Prozesstag den Großteil seines angekündigten Geständnisses wieder revidiert.

Wegen Drogen Vorbestrafter wusste nichts von Drogen in seiner Wohnung

“Stimmt das, was Ihnen vorgeworfen wird?”, fragte Richterin Anna Marchart. “Es stimmt nicht, aber ich fühle mich schuldig”, sagte der angeblich 19-jährige Afghane, der in der Tatortwohnung wohnte. Er habe den Drittangeklagten, der behauptet, der feste Freund von Leonie gewesen zu sein, am Schwedenplatz getroffen. Dieser habe ihn gebeten, mit “seiner Freundin” in die Wohnung in der Donaustadt fahren zu dürfen.

Auf die Frage, ob im Vorfeld über Drogen geredet wurde, meinte er: “Ich schwöre, ich wusste nichts. Hätte ich gewusst, dass sie Drogen bei sich haben, hätte ich sie nicht in die Wohnung gelassen”, sagte der Afghane, der bereits mehrfach wegen Drogendelikten vorbestraft ist.

Freunde sollten "Bescheid geben, wenn was ist"

In der Wohnung habe Leonie selbst vom Erstangeklagten Drogen verlangt, dieser habe ihr daraufhin eine Ecstasy-Tablette mit einem Glas Orangensaft gereicht. Verwirrend: Bei der Polizei hatte der Afghane noch angegeben, dass der Erstangeklagte sieben Tabletten in einem Glas aufgelöst und dem Mädchen gegeben habe – sie habe das so verlangt. Die Wirkung von Ecstasy kenne er nur vom Hörensagen, sieben Ecstasy-Tabletten seien jedoch sicher “zu viel”.

Von sexuellen Handlungen habe er überhaupt nichts mitbekommen. “Ich habe sie nicht vergewaltigt. Wenn sie am Leben wäre, könnte sie das bestätigen”, behauptete der Angeklagte. Er hätte keinen körperlichen Kontakt mit ihr gehabt, er habe sie lediglich umarmt und mit ihr gekuschelt, als sie neben ihm geschlafen habe. Als er in der Früh aufgewacht ist, sei sie bereits tot gewesen und die beiden anderen Afghanen hätten gestritten, was sie mit der Leiche machen sollten. Er sei dann in die Arbeit gefahren und hätte seinen Freunden gesagt, sie sollten “Bescheid geben, wenn etwas ist”.

Der Angeklagte ist der Einzige der drei Männer, der seine Aussage auf Deutsch machte. Immer wieder verstrickte er sich in Widersprüchen. “Ihr Verteidiger hat gestern ein Geständnis angekündigt. Sie haben sich jetzt nicht geständig verantwortet. Wie kommt es dazu?”, fragte die Richterin. Er habe ja zugegeben, neben Leonie geschlafen zu haben, beteuerte der Zweitangeklagte.