Auf der Anklagebank vor dem Jugendschöffengericht Linz saß Emanuel T., als wenn er kein Wässerchen trüben könnte: Weißes Hemd bis oben zugeknöpft, akkurat gegelter Kurzhaarschnitt, Milchgesicht. Dabei hat es der Bursch faustdick hinter den Ohren. Vorgeworfen wurde ihm und seinen mit angeklagten Komplizen ein schwerer Raub an einem irakischen Drogendealer.

Es war die erste Straftat, für die sich der junge Oberösterreicher vor Gericht verantworten musste. Begangen nur zwei Tage nach seinem 14. Geburtstag und damit das erste Verbrechen, das der unverbesserliche Jugendliche als Strafmündiger begangen hatte.

Davor tanzte der Schüler aus dem Linzer Franckviertel Polizei und Justiz jahrelang auf der Nase herum. Er prügelte, nötigte, stahl  und raubte sich quer durchs Strafgesetzbuch, kaum ein Delikt, das Emanuel T. als 12- oder 13-Jähriger ausgelassen hätte: “Fast täglich ist er strafrechtlich in Erscheinung getreten”, sagte die Staatsanwältin jetzt vor Gericht.

Statt Strafe gab's Erlebnisurlaub in Kroatien

“Er wusste genau, dass er unter 14 nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden kann”, sagte die Anklägerin: “Er hat das System ausgenutzt.” Denn die Polizei konnte ihn immer nur zum Verhör mitnehmen und musste ihn dann wieder freilassen. Sein “destruktives Verhalten” habe sich verfestigt.

So brachte es Emanuel T. auf 200 Straftaten vor seinem 14. Geburtstag. Auf eine Menge von Schlagzeilen und sogar zu politischer Relevanz. Die FPÖ brachte eine Senkung der Strafmündigkeit ins Spiel, ihr Klubobmann im Landtag, Herwig Mahr, beschäftigte den zuständigen Landesrat. Er kritisierte, dass es auf das permanente Fehlverhalten auch noch eine Art Belohnung für Emanuel T. gegeben haben soll. Dem dauer-renitenten Jugendlichen soll ein erlebnispädagogischer Urlaub in Kroatien genehmigt worden sein.

"Bis 14 war mir alles scheißegal"

Genützt hatte es nichts, der Terror-Teenager setzte seine kriminelle Karriere unbeeindruckt fort. Warum, erklärte er jetzt vor Gericht: “Ich war süchtig nach dem Adrenalin, das ich nach Einbrüchen verspürte. Der Kick, der beim Davonlaufen vor der Polizei entsteht”, sagte er dem vorsitzenden Richter des Jugendschöffengerichts. “Bis 14 war mir alles scheißegal”, gab der junge Angeklagte zu.

So war ihm auch egal, als er am Linzer Hauptbahnhof einen Obdachlosen bis zur Bewusstlosigkeit würgte, davon ein Handy-Video anfertigte und mit der abscheulichen Tat auch noch vor Freunden prahlte.

Die Schöffen waren jedenfalls aufgrund der Schilderungen bedient. Sie schickten Emanuel T. für zwei Jahre unbedingt ins Gefängnis. Seine mit angeklagten Komplizen wurden ebenfalls nicht rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt.

Emanuel T. bei einem seiner zahlreichen Einbrüche.