
Abgehackter Kopf vor Polizeistation: Tatverdächtiger aus Marokko
Zum Horror-Fund, der ganz Bonn in Schock versetzt hat, hat die Polizei am Donnerstag nun erste Details veröffentlicht: Bei dem Täter, der einen abgetrennten Männerkopf vor einer Polizeistation ablegte, handelt es sich um einen einschlägig amtsbekannten Marokkaner (38).
Als eine “tickende Zeitbombe” könne der Mann, der am Dienstag mit dem abgetrennten Kopf einer Männerleiche durch Bonn spaziert war und diesen anschließend vor der Tür einer Polizeistation abgelegt hatte, bezeichnet werden, schreibt die deutsche Journalistin Anabel Schunke. Nachdem nun, zwei Tage nach dem Horrorfund, erste Details und Hintergründe zur Tat öffentlich gemacht wurden, lässt sich ein erstes Bild zur Schreckenstat zeichnen, und es liest sich wie folgt: Sowohl Täter als auch Opfer stammen aus dem islamischen Kulturkreis – das Opfer, das als Murad H. (44) identifiziert wurde, war Libyer – und der Täter Hasan H. (38) ist Marokkaner.
Täter einschlägig amtsbekannt
Woher sich Täter und Opfer kannten, ist aktuell noch nicht bekannt – dafür war jedoch Täter Hasan H. amts – und polizeibekannt, und zwar einschlägig. Der Marokkaner hat Vorstrafen unter anderem wegen Einbruchs und Drogenkriminalität, auch wegen Körperverletzung ist er aktenkundig. Schon bei früheren Gewalttaten soll er zum Messer gegriffen haben. Zuletzt saß er zweieinhalb Jahre im Gefängnis.
Aktuell sitzt Hasan H. in Untersuchungshaft – und schweigt zu den Hintergründen der Tat. Überraschenderweise wird er sich im Falle des abgetrennten Kopfes allerdings nicht wegen Mordes, sondern “nur” wegen Störung der Totenruhe verantworten müssen, denn: Wie die Obduktion ergab, war das Opfer zum Zeitpunkt der Enthauptung bereits tot – und war eines natürlichen Todes gestorben. Murad H. war offenbar einer langen Krankheit erlegen – doch warum Hasan H. den Toten dann enthauptet hatte liegt ebenso noch im Dunklen wie die Frage, wie er und Täter Murad zueinander standen.
Opfer und Täter nicht asylberechtigt
Ebenso rätselhaft scheint, wie und warum sich die beiden Männer, die aus der Obdachlosenszene stammen sollen, überhaupt noch in Deutschland aufhalten durften. Denn: Sowohl die Herkunft aus Marokko als auch aus Libyen stellen keine Grundlage für ein Asylgesuch in Deutschland (oder Österreich) dar. Beide hätten erst gar nicht einwandern dürfen oder hätten bereits längst zurückgeführt worden sein sollen…
Kommentare
Einmal vor Gerichtsgebäude einmal vor Polizeistation. Sind es zwei ?
Derjüngste Entscheid des EuGH hat es in sich:
“…Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten nicht befugt sind, zur Abhilfe eine Freiheitsstrafe allein deshalb zu verhängen, weil sich ein Drittstaatsangehöriger weiterhin illegal im einem Mitgliedstaat aufhält, nachdem ihm eine Anordnung zum Verlassen des Staatsgebiets bekannt gegeben wurde und die darin gesetzte Frist abgelaufen ist….”
Damit kann man die Abschiebung nicht mehr durchführen und derjenige taucht unter oder in einem anderm Land unter falschem Namen wieder auf.
Los wird man die Leute nicht mehr, wenn sie einmal da sind.
Solange sich die Kameltreiber gegenseitig abschlachten, ist das für mich in Ordnung.
Ein unnützer Fresser weniger.
demnächst auch in ihrer bunten Stadt
Tatverdächtiger 🙈läuft mit dem Kopf Kilometerweit und dann nur Tatverdächtiger , sind die alle komplett plemplem
Alles so schön bunt & bereichernd dank unserer Goldstücke!
Was wird Allah dazu sagen? Ich meine , dass er einen Muselmanen den Kopf abgehackt hat und keinem Ungläubigen.