Dem 82-Jährigen war am Dienstag das falsche Bein amputiert worden, am Donnerstag wurde der Fehler bemerkt. Vor dem Eingriff war das rechte statt des linken Beines markiert worden, erklärt das Spital den “tragischen Behandlungsfehler”. Die behandelnde Ärztin sei derzeit auf ihren eigenen Wunsch nicht im Dienst.

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Linz ermittelt wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Dafür beträgt der Strafrahmen bis zu zwei Jahre Haft. Das Ermittlungsverfahren läuft gegen die behandelnde Ärztin sowie unbekannte Täter.

Auch im Spital geht es nun an die Ursachenforschung. Das Qualitätsmanagement sehe sich die Abläufe genau an, so die Sprecherin der Oö. Gesundheitsholding Jutta Oberweger. U.a. werde überprüft welche Checklisten es gibt, ob diese in ausreichender Zahl aufliegen und ob sie benutzt wurden. Auswirkungen auf den OP-Betrieb im Haus habe der Vorfall derzeit nicht. Noch Donnerstagnachmittag sei bei der Staatsanwaltschaft Linz eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht worden, den Eingang bestätigte die Behörde am Freitag. (APA/red)