
Afghane soll Mitbewohner in Flüchtlingsunterkunft getötet haben
In einer Flüchtlingsunterkunft in Deutschland wurde in der Nacht auf Montag ein 35-jähriger Asylwerber brutal erstochen. Der mutmaßliche Täter, ein Afghane, soll kurz vor der Tat „Allahu Akbar“ gerufen haben.
Mordalarm in einer Flüchtlingsunterkunft in Greven im deutschen Nordrhein-Westfalen: Ein 25-jähriger Afghane soll auf seinen Mitbewohner, einen 35-jährigen Mann aus Aserbaidschan, eingestochen und ihn getötet haben.
Der mutmaßliche Täter war 2015 nach Deutschland gekommen. Er lebte seit Anfang 2018 in der Flüchtlingseinrichtung. Die für den Fall zuständige Oberstaatsanwältin meint“: Möglicherweise stand er zum Zeitpunkt der Tat unter Alkohol- und Drogeneinfluss.“
"Allahu Akbar"-Rufe vor der Tat
Der Afghane soll nach der Messerattacke geflohen sein. Im Zuge der Suche, bei der auch ein Hubschrauber im Einsatz gewesen sein soll, konnte der Mann schließlich in einem Feld lokalisiert und widerstandslos festgenommen werden. Noch sind viele Frage zu Motiv und Tathergang offen. Zeugen berichten laut “Bild”, dass der Angreifer vor der Tat “Allahu Akbar” gerufen haben soll. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Kommentare
Und die Frau Oberstaatsanwältin sucht schon nach Strafmilderungsgründen (?!?!) “Möglicherweise stand er zum Zeitpunkt der Tat unter Alkohol- und Drogeneinfluss”.
Nur ja nicht die volle Härte des Strafrechts spüren lassen – die armen traumatisierten “Flüchtlinge”. 😉
PS: ein Afgane ist i.d.R. ein Moslem, wieso kann der alkoholisiert sein, wenn doch der Koran den Alkoholgenuss verbietet???
Aluhut Adebar, Drogeneinfluss und besoffen, na dann isser sowieso zu 100% unschuldig und traumatisiert – gebt ihm doch endlich das humanitäre Bleiberecht, ein Haus, Auto und Weiber, dann wird er schon Ruhe geben.
Wie kann es sein, dass solche junge und kräftige Flüchtlinge nach Jahren immer noch kein eigenes Haus, Auto, Job, einheimische Ehefrau usw. haben. Hier müssen die Integrationsbemühungen durch die Bürger verstärkt und die Sozialhilfegelder massiv erhöht werden.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Nachdem ein Ausländer zu Schaden gekommen ist, wird diese Tat wohl als rechte Straftat in die Statistik eingehen.