Hering-Hagenbeck war gerade wegen einer anderen Geschichte in die Schlagzeilen geraten. Der Schönbrunn-Direktor hatte beschlossen, dem Tiernachwuchs im ältesten Zoo der Welt künftig keine menschlichen Vornamen zu geben, was zu heftigen Reaktionen vor allem der Wiener führte.

Genau in diese aufgeladene Debatte fiel das Bekanntwerden eines weiteren Neuerungswunsches des deutschen Imports: Hering-Hagenbeck hatte im März 2021 bei der Behörde einen Waffenpass und eine Ausnahmegenehmigung einer großkalibrigen Schrotrepetierflinte (Pumpgun) und eines Revolvers vom Kaliber 44 Magnum beantragt.

Polizei hielt stärkere Bewaffnung im Zoo für unnötig

Es kam nicht besonders gut an, dass im Wunsch des Zoo-Direktors Bedenken eine Rolle spielte, dass die Polizei im Falle des Ausbruchs eines Großtieres aus Schönbrunn weder rechtzeitig noch mit entsprechender Bewaffnung vor Ort sein könnte. Kurzum: Hering-Hagenbeck fürchtete um die Sicherheit der Besucher, aber auch seiner Tiere im Fall des Falles.

Die Polizei lehnte den Wunsch nach besserer Bewaffnung für den Schönbrunn-Chef ab. Sie sei für die Sicherheit zuständig.

Hering-Hagenbeck ging dagegen Verwaltungsgericht vor. Und setzte sich offenbar durch, wie er dem Kurier in einem Interview sagte. “Es ist unseren Bedürfnissen von Seiten der Behörden und vom Verwaltungsgericht entsprochen worden.” Gegenwärtig werde „unser Sicherheitskonzept entsprechend aktualisiert und adaptiert“, sagte der Tiergarten-Direktor.

Bisher gab es drei großkalibrige Waffen im Zoo, die nur von jenen Mitarbeitern genutzt werden dürfen, die die entsprechende Sachkunde haben. Zwar sei man  mit diesen Waffen „grundsätzlich gut aufgestellt“, aber es gebe bestimmte Szenarien, wo eine großkalibrige Schrotrepetierflinte universell und sicherer einsetzbar wäre.