
Aufregung im Kurz-Prozess um handwerkliche Anfängerfehler der WKStA-Ankläger
Wie kann das sein? In der monatelang vorbereiteten Anklageschrift gegen Altkanzler Sebastian Kurz (37) wegen angeblicher Falschaussage ist der WKStA ein böser Schnitzer unterlaufen. Demnach sollen die Ex-Finanzminister Blümel und Löger genau wortgleich ausgesagt haben. Tatsächlich wurde nur der Akt falsch zusammen kopiert.
Die Aufregung war schon am ersten Prozesstag am Mittwoch vor dem Wiener Straflandesgericht groß. Vor allem bei Verteidiger Werner Suppan, der den ebenfalls angeklagten früheren Kabinettschef im Bundeskanzleramt, Bernhard Bonelli, vertritt. Der Rechtsbeistand verpasste den Anklägern die volle Breitseite: „Ihre Behauptungen sind Fake. Ihr Strafantrag ist ein Falschantrag.“ Konkret sei der Vorwurf, die ehemaligen ÖVP-Politiker Gernot Blümel und Hartwig Löger hätten wortidente Aussagen getätigt, schlichtweg falsch. „Das hat Löger nie gesagt. Bei ihm ist eine Blümel-Aussage hineingeschnipselt worden. War da die Copy-&-Paste-Fraktion am Werk?“
Die Antwort von Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic sprach Bände: In der Anklageschrift sei es zu einem “Screenshot-Fehler” gekommen. Die Aussage von Ex-Minister Gernot Blümel sei ein paar Zeilen zu tief heinein kopiert worden. So soll der Eindruck der wortidenten Aussagen entstanden sein. Gleiche Aussagen der beiden habe es aber dennoch gegeben.
ÖVP kündigt parlamentarische Anfrage an grüne Justizministerin an
Den dummen Anfängerfehler nutzte die ÖVP umgehend als Steilvorlage: “Der Strafantrag der WKStA enthält einen massiven Fehler. Darin behaupten die Staatsanwälte, die ehemaligen Finanzminister Hartwig Löger und Gernot Blümel hätten in ihren Einvernahmen ‚wortgleich‘ ausgesagt. Tatsächlich hat die WKStA im Löger-Protokoll nur die Blümel-Aussage zitiert, im Strafantrag aber als Löger-Aussage bezeichnet.
Das wirft die Frage auf: Wie konnte dieser schwerwiegende Fehler der WKStA übersehen werden?“, fragen der Generalsekretär der Volkspartei, Christian Stocker, und der ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl”, heißt es in einer Stellungnahme: „Der Strafantrag gegen Sebastian Kurz ist seit Jänner dieses Jahres zwischen den unterschiedlichsten Abteilungen des Justizressorts herumgewandert. Wie ist es möglich, dass dieser Fehler übersehen werden konnte?
Der ÖVP-Parlamentsklub hat angekündigt, aufgrund “der Vielzahl an zu klärenden Fragen” eine parlamentarische Anfrage an das Justizministerium einzubringen.
Kommentare
Wenn Glaube wichtiger ist als Können, dann kommt sowas vor.
Alles so gewollt, alles so geplant! Schämt ihr euch nicht! Steht zu dem was Sache ist ihr Feigen Memen.
Wenn die Evolution ein Mindestmaß bei der Fortplanzung gesetzt hätte, wären die Linken längst ausgestorben.
Urteil sehr billig gekauft – nur 104.000 d.h. nicht mal die 180 Tagessätze bei 400.000 p.A Pension.
Es ist, als ob die Tätigkeit der
WKStA absichtlich verunmöglicht, entwertet, sinnlos gemacht wird. So viel Dilettantismus kann kein Zufall sein, ist unentschuldbar.
Die STA kann die Anklageschrift jederzeit ausbessern, wenn es einen Schreibfehler gibt. Die Anklage wird sowieso mündlich vorgetragen und der erhobene Vorwurf ist damit genau bestimmt. Aus einem Schreibfehler kann kein Beweismangel konstruiert werden, bitte am Boden bleiben.
Eine Schlussfolgerung ist kein Schreibfehler.
Braucht man zur Arbeit bei der WKStA keine Ausbildung, sondern reicht die richtige ideologische Gesinnung? Ironie off.
Welche Ausbildung braucht man als Bundeskanzler?
Anfängerfehler bei einem der wichtigsten innenpolitischen Prozesse, auch noch gefördert von einer einäugigen Chefin? Nie und nimmer. Die komplette WKStA + Chefin besteht aus Anfängern und die gehören deshalb aus der Verantwortung gezogen.
Wen hat die WKSTA als Chefin ? Die soll sich ja mit dem Abschreiben gut auskennen .