
Bekannte Corona-Regeln werden verlängert - "3G" weiterhin gültig
Die gültigen Corona-Regeln bleiben auch weiterhin bestehen. Die Bestimmungen zu Veranstaltungen und Zusammenkünften wird um vier Wochen (bis 17. September), alle anderen Vorgaben bis Ende September ausgedehnt. Eine entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) wurde am Mittwoch im Rechts- und Informationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht.
Änderungen an den bestehenden Corona-Maßnahmen gibt es damit vorerst keine. Die Bestimmungen zu den Veranstaltungen und Zusammenkünften können aus rechtlichen Gründen jeweils nur um vier Wochen verlängert werden – damit gilt bis 17. September für Zusammenkünfte ab 100 Personen weiterhin eine Anzeige-Pflicht. Ab 500 Personen müssen sie von der lokalen Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden. Voraussetzung dafür ist wie bisher ein umfassendes Präventionskonzept, hieß es aus dem Gesundheitsressort. Betroffen sind von dieser Verlängerung die Paragrafen 12 bis 16 der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung, die eigentlich mit Ablauf des 19. August außer Kraft treten würden.
Die übrigen ebenfalls in dieser Verordnung geregelten Maßnahmen werden ebenfalls verlängert – und zwar vorerst bis Ende September. “Eine Adaptierung der Maßnahmen ist aber abhängig von der epidemiologischen Lage jederzeit möglich”, betonte man im Gesundheitsministerium in einer Stellungnahme gegenüber der APA.
Damit bleiben die bekannten Regeln aufrecht, allen voran die 3-G-Regel, die Österreich bereits am 19. Mai eingeführt hat. Damit gilt weiterhin, dass nur getestete, geimpfte oder genesene Personen Zutritt u.a. zur Gastronomie, zu körpernahen Dienstleistungen, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen, Kulturbetrieben (Ausnahme Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive) oder nicht öffentliche Sportstätten (etwa Fitnessstudios) haben.
Gestrichen wird mit der Verordnung eine noch enthaltene Bestimmung zur Maskenpflicht bei Lehrern (§ 9), was aber lediglich eine technische Anpassung darstellt. Details zu den Schulen werden in der noch nicht vorliegenden Verordnung von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) geregelt. (APA/red.)
Kommentare
Die können beschließen was sie wollen, wird eh ignoriert. 3 Wochen Urlaub in Kärnten, jeden Tag in einem anderen Restaurant essen, nicht einmal richtig (Grüner Pass PLUS Ausweis) kontrolliert! In mehr als 50% wurde ein Nachweis nicht einmal verlangt. Zitat eines Wirten: “Ich weiß nicht einmal wie ich den QR Code überprüfen soll.” Und nebenbei: wer kennt ein Lokal, das schon einmal kontrolliert wurde bzw. schon einmal Strafe zahlen musste?
Mir ist das schon so wurscht was diese Komikerregierung täglich von sich gibt, eine Lachnummer übertrumpft die nächste Comedy.
Komiker können aber keine Strafen verhängen. Um zu zeigen, wie sehr man dieser Willkür ausgeliefert ist, hat man sogar einmal die Corona-Telefonnummer als Strafmaß genommen (1450 Euro).
So einfach werden Menschen diskriminiert und ausgegrenzt.
Die Bürger sind keine Menschen mehr sondern nur noch Virenträger und Virenverbreiter. Mit diesem Spin braucht man sie nicht mehr wie Menschen behandeln.