
"Bestellerprinzip" kommt: Mietern entfallen ab nächstem Jahr die Maklergebühren
Wer ab 2023 eine Wohnung mietet, muss keine Maklerprovision mehr zahlen. Die Bundesregierung führt, wie im Koalitionsabkommen vereinbart, das sogenannte Bestellerprinzip ein. Derjenige, der den Wohnungsmakler beauftragt, soll diesen künftig auch bezahlen.
Der Gesetzesentwurf soll am Mittwoch in Begutachtung gehen. Nach Beschluss im Parlament ist eine sechsmonatige Übergangsfrist vorgesehen, danach soll das Bestellerprinzip angewendet werden. Dies soll Ende 2022 oder Anfang 2023 der Fall sein.
ÖVP-Bautensprecher Johann Singer begründete die Übergangsfrist mit einem Paradigmenwechsel, auf den sich die Immobilienbranche einstellen müsse. Ob im Gegenzug die Inflationsanpassung bei den Richtwert- und Kategoriemieten per 1. April erfolgt, ist noch offen.
Bestellerprinzip kann nicht umgangen werden
Die Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli sagte, in der Novelle des Maklergesetzes würde auch verankert, damit das Bestellerprinzip nicht umgangen werden kann. So dürfe für eine Wohnung, die inseriert wird, vom Mieter keine Provision verlangt werden, ebenso wenn Eigentümer oder Hausverwaltung mit dem Makler verflochten sind. Die Doppelmaklertätigkeit bleibt grundsätzlich erlaubt.
Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) betonte, dass auch Studierende und Lehrlinge profitieren werden. Sie äußerte Wertschätzung für die Makler als “professionelles Bindeglied” zwischen Vermieter und Mieter.
Kommentare
Der Vermieter zahlt seinem “verflochtenen” Makler die Maklergebühr und schlägt diese einfach bei der Miete unter dem Titel Inflationsanpassung drauf oder es wird wie bereits jetzt schon üblich mit Kautionen getrickst, die entweder mit Hinweis auf eine Sanierungsnotwendigkeit gar nicht rückgezahlt werden oder die hinterlegte Kaution wird nicht verzinst und dann durch die Inflation aufgefressen. Von Nichts kommt nichts. Im Endeffekt zahlt immer der Mieter, eine Alternative ist nur der Kommunismus mit einer echten Enteignung der besitzenden Spekulanten. Der Weg von Graz wird Schule machen. Der Kommunismus 2.0 wird schneller kommen als wir glauben wollen gepaart mit einer “Wertediktatur” , die uns als “alternativlos” aufgeschwatzt werden wird.
In den 1970er- und 80er-Jahren hatte man Maklerprovision und teilweise astronomische Ablösen zahlen müssen für Wohnungen, die man zumeist selbst von Grund auf sanieren musste. Wie haben wir das nur geschafft?
Das Problem sind nicht die Anfangskosten für das Mieten einer Wohnung, sondern das knappe Angebot durch eine urgewaltige Zuwanderung in den letzten Jahren. Es wandern praktisch nur Männer zu, von denen dann jeder spätestens fünf Jahre später eine Wohnung braucht.
Zuerst sollte man über die Amtstauglichkeit der Justizministerin sprechen und die Plagiatsvorwürfe bevor wir wieder neue Eingriffe in die Privatautonomie angehen. Ich habe auch nie gerne eine Maklerprovision bezahlt. Aber man erklärt sich schließlich vorab damit einverstanden. Künftig wird man halt dem Makler vorab einen Suchauftrag oä unterschreiben müssen. Wirklich bringen wird diese Aktion nicht viel. Die Ursachen für die hohen Miet- und Immobilienpreise liegen wo anders: Geldmengenausweitung/ Staatsverschuldung (= Inflation), unkontrollierte Zuwanderung (Nachfragedruck), zuviele Auflagen für Neubauten und unser kasuistisches Mietrecht (vermindert Wohnungsangebot).
Also wenn der Mieter einen Makler beauftragt, sich eine Wohnung zu suchen, und der auch Inserate durchliest, dann darf der Makler keine Provision verrechnen?
Und wie ist das bei der erlaubten Doppelmaklertätigkeit, ist dann auch der Mieter von den Zahlungen befreit?
Ich denke, das ist der Haken an der Sache. Es dürfe darauf hinauslaufen, dass es jeweils Doppelmaklertätigkeit gibt und dann halt die Hälfte der Provision zu zahlen ist.