Sebastian Kurz – und seinem einstigen Kabinettschef Bernhard Bonelli – wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor, seine Rolle bei den Postenbesetzungen für den Aufsichtsrat der ÖBAG kleingeredet zu haben. Dazu sagte am Donnerstag Ex-Finanzminister Gernot Blümel als Zeuge aus – der eXXpress berichtete. Nachdem die Oberstaatsanwälte die Befragung beendet haben, war Kurz-Verteidiger Otto Dietrich am Wort. Zunächst holte der Anwalt aus: Blümel habe erzählt, wer zum inneren Kreis von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz gehört hat. Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid zählte nicht dazu. Ein enger Kontakt bestand hingegen zwischen Blümel und Kurz.

Dann folgte die Frage: „Hat Kurz jemals gesagt, dass er geplant hat, dass Schmid Alleinvorstand der ÖBAG wird?“ Blümel dementiert: „In meiner Empfindung war das das Interesse des Herrn Schmid.“ Zwar habe Blümel mit Kurz sicher auch einmal darüber gesprochen. „Aber dass die Planung von Sebastian Kurz ausgegangen wäre, das entspricht nicht meiner Erinnerung.“

Kurz bekräftigte danach: Die Entscheidung um die Besetzung der ÖBAG habe er nicht getroffen. „Die strategische Planung war schlicht und ergreifend nicht von mir.“ Schmid unterstützt habe er nicht, er habe in Gesprächen nur gesagt, dass dieser super sei.

Wie geht es weiter?

Am 31. Jänner werden ab 13 Uhr zwei russische Geschäftsleute aus dem Kurz-Umfeld befragt. Ihnen soll Thomas Schmid heuer in Amsterdam gestanden haben, wegen des Drucks der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) falsch ausgesagt zu haben. Die Einvernahme soll aufgrund der Sanktionen in der österreichischen Botschaft in Moskau stattfinden und live in den Gerichtssaal übertragen werden.

Zuvor werden am Vormittag noch ÖBAG-Aufsichtsratsvorsitzender Helmut Kern, Bernd Brünner, ehemaliger Generalsekretär im Bundeskanzleramt, und ÖBAG-Aufsichtsrätin Susanne Höllinger in den Zeugenstand treten.

Der vorerst letzte Prozesstag, der mit einem Urteil oder Freispruch enden wird, ist für den 23. Februar geplant. Für die wegen Falschaussage im U-Ausschuss angeklagten Persönlichkeiten – Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und dessen Kabinettchef Bernhard Bonelli – gilt die Unschuldsvermutung.