Die Beweislast zum Vorwurf der Untreue dürfte dann doch zu erdrückend gewesen sein. Nach Rücksprache mit ihrer Anwältin stand Meinungsforscherin Sabine Beinschab – gegen sie wird in der Inseraten-Affäre ermittelt – gleich mehreren Stunden den Korruptionsermittlern Rede und Antwort.

Zuvor war sie  am 12. Oktober in den Morgenstunden an ihrem Wohnsitz im 19. Wiener Gemeindebezirk durch Beamte des Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung festgenommen worden. Wie aus dem Anlassbericht zur Festnahme hervorgeht, war Beinschab (es gilt die Unschuldsvermutung) kooperativ und verständigte um 07.30 Uhr erstmals ihre Anwältin.

Anwältin traf erst drei Stunden später ein

Nachdem sie noch kurz frühstücken und ihre beruflichen Termine absagen durfte, wurde sie in eine Arrestzelle des SPK Meidling gebracht. Ihre Anwältin traf dort allerdings erst um 10.34 Uhr ein – also drei Stunden nachdem sie verständigt worden ist – und durfte dann überhaupt erst nach einem Gespräch mit den Korruptionsermittlern um 11.45 Uhr mit ihrer Mandantin erstmals sprechen. In dieser Unterredung dürfte sie auch erfahren haben, dass sie zumindest die Nacht in der kargen Zelle verbringen muss.

Detaillierte Aufstellung

Am darauffolgenden Tag schließlich erfolgte gegen Mittag ihre Einvernahme, die von den Ermittlern unter Verschluss gehalten wird. Diese dürfte, wie aus den Akten hervorgeht, allerdings sehr umfangreich ausgefallen sein und den kompletten Nachmittag bis in den Abend hinein gedauert haben – mindestens jedoch sechs Stunden. Die Ermittler dürften ihr SMS-Nachrichten, Kalender-Einträge und Mails vorgelegt haben. Wie der eXXpress erfahren hat, dürfte sich in dem Zusammenhang besonders ein Mail, das sie dem Finanzministerium 2018 hat zukommen hat lassen, belastend ausgewirkt haben. Darin soll sich eine komplette und detaillierte Auflistung aller Scheinrechnungen für manipulierte Umfragen befunden haben.

Bislang kein Kronzeugen-Status

Anders als bislang medial kolportiert greift die Kronzeugen-Regelung aber noch nicht bei ihr. Der Grund: Sie ist bislang nur beantragt worden – offen bleibt, ob sie von der Justiz auch genehmigt wird. Beinschab könnte so im Falle einer Anklage und Verurteilung nicht die komplette kolportierte Schadenssumme rückerstatten müssen.