
Dämpfer für Ludwig: Klage gegen verkürzte Gültigkeitsdauer von Corona-Tests
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie geht Wien einen Sonderweg und hat seit Septmber die Gültigkeitsdauer von PCR-Test von 72 auf 48 Stunden verkürzt. Aus Sicht zweier Rechtsanwälte verstößt das aber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Aus diesem Grund haben die beiden Rechtsanwälte Florian Höllwarth und Alexander Scheer am Freitagabend eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen Wiens Bürgermeister Michael Ludwig eingebracht. Während nämlich vielerorts die PCR-Tests noch 72 Stunden lang gültig sind, hat Wien seit September die Gültigkeitsdauer auf 48 Stunden reduziert – das kann besonders an Wochenenden zu Problemen führen.
Kompetenzüberschreitung
Wie die Juristen argumentieren, hebelt Ludwig mit seinem Sonderweg auf Länderebene einfach das Bundesrecht aus. “Diese Kompetenz hat der Landeshauptmann von Wien aber nicht”, betont Höllwarth, der als Leonie-Anwalt größere Bekanntheit erlangt hat, gegenüber oe24. Ludwigs Vorgehensweise stelle daher einen gravierenden und willkürlichen Eingriff in die Rechte des Einzelnen dar, der nicht gesetzeskonform sei.
Kommentare
Wann tritt Ludwig zurück oder hat er gar keinen Anstand?
Ich glaub, drauf können wir ewig warten. 😩 Und – ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s weiter ungeniert.. 😔
Gute Entscheidung. Vor allem muss die Dauer der Gültigkeit ja eine medizinische Grundlage haben. Und die hat sich ja nicht geändert.
Das ist also reines Drangsalieren der Bevölkerung. Ganz offensichtlich.
der Ludwig als nächster Bundeskanzler-Kandidat der SPÖ, und die rote Genossenschaft fällt bundesweit unter die 20%-Marke.
Dieser Wiener Bürgermeister verkörpert so ziemlich alles, was die Bewohner der sogenannten Bundesländer an den Wienern so sympathisch finden …
Was noch gefehlt hätte, ist, dass der Untergroße ohne Rücksichtnahme auf medizinische Studien das Ablaufdatum von Medikamenten festlegt.
Ich hoffe wirklich sehr, daß die Justiz diesem Bevölkerungssekkierer Ludwig, der den Corona-Brutalo spielt und selbst vor dem Sekkieren kleiner Kinder nicht zurückschreckt und (wie sein diesbezügliches Geschwätz erkennen läßt) darauf auch noch stolz zu sein scheint, zeigt, wo der Hammer hängt. Dieser Mann schadet der Stadt und ihren Bewohnern.
Dieser roten Bagage soll es endlich an den Kragen gehen.
Anna sie sprechen mir aus der Seele.
Mir auch!
Wird Zeit diese menschenrecht- und verfassungswidrigen Zustände zu beenden. Jeder “Schutzsuchende” hat mehr Rechte als ein Staatsbürger der EU!
“Jeder “Schutzsuchende” hat mehr Rechte als ein Staatsbürger der EU!” Das ist insofern ja auch logisch, weil es “Staatsbürger der EU” ja glücklicherweise (noch) nicht gibt.
Er müßte für die absichtliche Verletzung von Verfassungs- und Grundrechten strafrechtlich belangt werden.
Leute aus der SPÖ werden nie angeklagt. Die können tun, was sie wollen. Es ist alles supersauber.
Was nützen alle VfGH-Beschwerden, wenn deren Urteile nicht bekannt werden, bzw. wenn sich die Regierenden nicht daran halten und die Medien darüber schweigen.
Naja, mittlerweile sind 500 Verfahren allein zu Covid für die Herbstsession angesetzt. Natürlich neben denen von Asylwerbern. Wird halt etwas viel, daher nur ausgewählte Entscheidungen unter https://www.vfgh.gv.at/rechtsprechung/Ausgewaehlte_Entscheidungen.de.html
Ist das der Leonie-Anwalt, der vorher bei der Vertretung von straffällig gewordenen Türken (nicht unbedingt) positiv aufgefallen ist?
Wes Brot ich ess …
Hoffentlich arbeitet das Verfassungsgericht schneller als üblich, sonst ist die “Pandemie” vorbei. Es ist grundsätzlich interessant ob ein Bundesland hier strengere Regeln verordnen darf als der Bund vorgibt.