Der 18 Jahre alte Afghane war als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Österreich gekommen. 2015 stellte er einen Asylantrag, 2016 erhielt er subsidiären Schutz. In weiterer Folge wurde der Bursch jedoch straffällig. Ab 2018 erfolgten insgesamt elf polizeiliche Anzeigen, unter anderem wegen Suchtgifthandels, gefährlicher Drohung und Raufhandels. 2018 wurde er erstmals verurteilt, er fasste zwei Monate bedingt aus. 2019 kassierte er nach dem Suchtmittelgesetz zehn Wochen bedingt. Im Vorjahr setzte es dann wegen räuberischen Diebstahls zehn Monate unbedingt – der 18-jährige Bursch wurde jedoch bereits im August vorzeitig bedingt entlassen und befand sich seither wieder auf freiem Fuß.

Möglichkeit, den Abschiebeschutz aufzuheben, hätte es gegeben

Aufgrund seiner Vorstrafen wurde gegen den Burschen im Juli 2019 ein Asylaberkennungsverfahren eingeleitet, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erkannte ihm im Oktober desselben Jahren den subsidiären Schutz ab. Es erging eine Rückkehrentscheidung in Verbindung mit einem sechsjährigen Einreiseverbot. Da der Betroffene noch minderjährig war, war aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) seine Abschiebung unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hätte im Hinblick auf die mehrfache Straffälligkeit des Burschen jedoch die Möglichkeit gehabt, den Abschiebeschutz aufzuheben und im Sinne eines Beschleunigungsgebots eine Abschiebung ab Volljährigkeit des gebürtigen Afghanen zu ermöglichen.

Beteiligung anderer nicht ausgeschlossen

Der 16-jährige Verdächtige war erst im heurigen Jahr nach Österreich gekommen und hatte hier um Asyl angesucht. Er weist bisher keine Vorstrafen auf.

Laut Nehammer und Pürstl gibt es möglicherweise mehrere Mittäter. Auf die Spur der beiden Tatverdächtigen war man über einen Bekannten des älteren verdächtigen Afghanen gekommen, der sich an die Polizei gewandt hatte. Informationen der APA zufolge soll es sich bei diesem Zeugen um einen syrischen Asylwerber handeln, der den 18-Jährigen auf Medienberichte nach dem Auffinden der Leiche angesprochen hatte. Darauf soll der Syrer von dem 18-jährigen Afghanen so genanntes Täterwissen erfahren haben. (APA/red)