
Mordfall Leonie (13): Das kriminelle Vorleben der Tatverdächtigen
Diebstähle, Raub, Drogen: Die zwei des Mordes an der 13-jährigen Leonie verdächtigen Afghanen sind erst 16 und 18 Jahre alt, aber sie sind bereits schwer kriminell. Abgeschoben wurden sie nicht. Der ältere Tatverdächtige hat sogar drei gerichtliche Verurteilungen, im Vorjahr saß er im Gefängnis – und war stolz darauf.
Der 18 Jahre alte Afghane war als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Österreich gekommen. 2015 stellte er einen Asylantrag, 2016 erhielt er subsidiären Schutz. In weiterer Folge wurde der Bursch jedoch straffällig. Ab 2018 erfolgten insgesamt elf polizeiliche Anzeigen, unter anderem wegen Suchtgifthandels, gefährlicher Drohung und Raufhandels. 2018 wurde er erstmals verurteilt, er fasste zwei Monate bedingt aus. 2019 kassierte er nach dem Suchtmittelgesetz zehn Wochen bedingt. Im Vorjahr setzte es dann wegen räuberischen Diebstahls zehn Monate unbedingt – der 18-jährige Bursch wurde jedoch bereits im August vorzeitig bedingt entlassen und befand sich seither wieder auf freiem Fuß.
Möglichkeit, den Abschiebeschutz aufzuheben, hätte es gegeben
Aufgrund seiner Vorstrafen wurde gegen den Burschen im Juli 2019 ein Asylaberkennungsverfahren eingeleitet, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erkannte ihm im Oktober desselben Jahren den subsidiären Schutz ab. Es erging eine Rückkehrentscheidung in Verbindung mit einem sechsjährigen Einreiseverbot. Da der Betroffene noch minderjährig war, war aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) seine Abschiebung unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hätte im Hinblick auf die mehrfache Straffälligkeit des Burschen jedoch die Möglichkeit gehabt, den Abschiebeschutz aufzuheben und im Sinne eines Beschleunigungsgebots eine Abschiebung ab Volljährigkeit des gebürtigen Afghanen zu ermöglichen.
Beteiligung anderer nicht ausgeschlossen
Der 16-jährige Verdächtige war erst im heurigen Jahr nach Österreich gekommen und hatte hier um Asyl angesucht. Er weist bisher keine Vorstrafen auf.
Laut Nehammer und Pürstl gibt es möglicherweise mehrere Mittäter. Auf die Spur der beiden Tatverdächtigen war man über einen Bekannten des älteren verdächtigen Afghanen gekommen, der sich an die Polizei gewandt hatte. Informationen der APA zufolge soll es sich bei diesem Zeugen um einen syrischen Asylwerber handeln, der den 18-Jährigen auf Medienberichte nach dem Auffinden der Leiche angesprochen hatte. Darauf soll der Syrer von dem 18-jährigen Afghanen so genanntes Täterwissen erfahren haben. (APA/red)
Kommentare
Es reicht! Nehammer und besonders Zadič müssen zurücktreten. Welche Fehler sollen denn noch passieren?
Danke, SPÖ, Grüne und Neos, dass ihr so unermüdlich für die Rechte von Kindervergewaltigern und Mördern aus aller Welt kämpft. Danke, Türkis, dass ihr absolut nichts für den Grenzschutz tut – außer reden. :/
Mein besonderer Dank gilt der SPÖ, beide Terroristen der letzten Zeit lebten von der Sozialhilfe im Gemeindebau, so wie auch diese afghanischen Kindervergewaltiger.
Wow, in diesem Artikel sind keine Vorverurteilungen vorhanden. Scheint man ist bereit zu lernen.
Still ist es plötzlich bei den Grünen, Roten, dem Kardinal Schönborn und der Caritas, dem Herrn Fenninger, den Staatskünstlern und Frau Stemberger, ..
Blödsinn, es wird auf linker Seite viel darüber geredet. Der Unterschied ist aber dass linke bei jedem Mord aufgebracht sind aber Rechte nur in die Tastaturen hauen wenns mal wieder ein Ausländer war. Heimische Morde sind denen wurscht.
@Danny Sie sind das typische Beispiel eines Linken mit kognitiver Dissonanz, der die Realität mit seiner Regenbogeneinhörner-Traumwelt verwechselt.
Bleibt die Frage, wer den entscheidenden Tipp gab: dieser Afghane oder der türkische Nachbar? Danke für die Hilfe bei der Aufklärung an beide.
https://exxpress.at/mord-in-donaustadt-afghanen-gerieten-durch-einen-teppich-ins-visier/
Der syrische Nachbar (den man dafür danken muss)?
-elf polizeiliche Anzeigen,
-Suchtgifthandels,
-gefährlicher Drohung
-Raufhandels.
2018 zwei Monate bedingt
2019 Suchtmittelgesetz zehn Wochen bedingt.
2020 räuberischen Diebstahls zehn Monate unbedingt
2020 im August vorzeitig bedingt entlassen und befand sich seither wieder auf freiem Fuß.
Wenn man sich dann darüber eine Meinung bildet, dann schreit die Zadic um Hilfe wegen Hass im Netz und alle grünen verstecken sich hinter Regenbogenfahnen und dazu fällt mir nur ein WOS IS MIT EUCH VERSAGERN!!!
Zadic muss weg!
Das Gesetz sollte eigentlich rechtschaffende Bürger vor Kriminellen schützen! -theoretisch…
Wenn Kriminelle nur bedingte Strafen ausfassen, können die -wie in diesem Fall- genau so weiter machen!
Und Mindestsicherung beziehen und gleichzeitig massiv Drogen zu verkaufen, ist zusätzlich noch SOZIALHILFE-BETRUG !
Die sollten sämtliche Kosten, die sie verursacht haben, in einem Gefängnis in Österreich ZWANGSWEISE ABARBEITEN MÜSSEN! Da eine Abschiebung derzeit nicht möglich ist und die Bevölkerung vor solchen pädophilen Mördern geschützt werden muss!
Das sind doch die Leute von denen die SPÖ (damals Kern-Familie) 2015 behauptete, daß hier lauter arbeitswillige, bestens ausgebildete hereinkommen und daher zu beklatschen sind.
Gekommen sind Kriminelle mit und ohne Dachschaden.
u.a. deshalb, weil der Innenminister sich nur verbal entrüstet (wie immer in solchen Fällen) aber nichts tut!
Zur Abrundung: Hatten übrigens gleich eine Gemeindewohnung bekommen (Österreicher warten jahrelang auf eine solche).
Uns und dem Land ist wirklich nicht mehr zu helfen.
u.a. deshalb, weil der Innenminister nur entrüstet ist (wie immer in solchen Fällen) aber nichts tut!
Sie verwechseln da etwas. Das Bundesverwaltungsgericht, das die Abschiebung hätte erlauben müssen, untersteht dem Justizministerium und somit Frau Zadic. Wie die über Abschiebungen nach Afghanistan denkt hat man ja gerade erst vernommen.
Zadic muss weg!
Bleibt nur eine Frage: Warum sind solche Leute in Österreich?
Weil es von der EU gewollt ist und es die Regierung umsetzt.
@Josef Roth
29. Juni 2021 um 16:28 Uhr
>>> SAY IT LOUD AND SAY IT CLEAR :
>>> REFUGEES ARE WELCOME HERE *
*) Solche hysterischen, fast schon orgiastischen Willkommensbekundungen wurden ab Herbst 2015 von fehlgeleiteten, linken Sozialromantikern auf sämtlichen Hauptbahnhöfen Europas im Auftrag von gewissenlosen und zynischen linken NGOs monatelang geschmettert.
Deshalb sind sie hier.
Seitdem dürften (hoffentlich) selbst die Allerdümmsten gemerkt haben, dass sich, entgegen anderslautenden Meinungen, wohl eher doch keine Herzchirurgen, Raketentechniker oder Quantenphysiker auf den Weg zu uns über die Balkanroute gemacht haben.
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass der mittlerweile zwangsläufig zur Besinnung gekommene türkise Teil der Bundesregierung jetzt aus gegebenem Anlass versucht, dieses hoffnungslos kriminelle afghanische G’sindl “von der Backe” zu bekommen indem sie vorgeben, deren möglichst rasche Abschiebung in die ferne Heimat forcieren zu wollen, wobei auch freilich keinerlei Unterstützung seitens des ideologisch verbohrten, linksversifften Koalitionspartners (Grüne Khmer) zu erwarten sein wird.
In Anbetracht der grauenhaften Begleitumstände im Fall des dramatischen, gewaltvollen Ablebens der kleinen Leonie darf man sich fragen, ob das auch gerecht ist, wenn man davon ausgehen kann, dass diese “Früchtchen” gleich nach ihrer Ankunft am Hindukusch im Kreise der Stammesältesten frenetisch gefeiert werden, weil sie, wohl im Auftrag des (angeblich so) friedliebenden Propheten, eine sogenannte “Ungläubige” auf Feindesboden zur Strecke gebracht haben.
Eine noch ausführlichere Antwort auf Ihre Frage erlaubt das österreichische StGB leider nicht.
Und welche NGO hat den Kriminellen betreut?
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Vor allem wer die Berufungen der netten Jungs geschrieben hat.